Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll113. Sitzung / Seite 180

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B-VG zwischen Bund, Ländern und Gemeinden über den Konsultationsmechanismus. Letztere Vereinbarung gilt aber eben nur zwischen Bund, Ländern und Gemeinden, weshalb es notwendig ist, eine generelle Begutachtungsfrist festzusetzen. Andernfalls würde die öffentliche Diskussion mit Bürger_innen und Interessenvertretungen umgan­gen und eine kritische parlamentarische Auseinandersetzung gescheut. Die Setzung kurzer Fristen insbesondere in letzter Zeit macht jede ernsthafte und vertiefte Ausei­nandersetzung mit der jeweils betroffenen Thematik unmöglich. Daher bedarf es der gesetzlichen Festlegung einer Begutachtungsfrist von grundsätzlich mindestens vier Wochen.

Das Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung 2013-2018 sieht in seinem Kapitel "07 Staatsreform und Demokratie", Unterkapitel "Politische Partizipation und Grundrechte" unter anderem das Ziel der besseren Einbindung zivilgesellschaft­licher Organisationen in politische Entscheidungsprozesse vor. Frage 35 und 36 der parlamentarischen Anfrage betreffend Umsetzung des Regierungsprogramms im Bereich "Politische Partizipation und Grundrechte" an Bundesminister Dr. Josef Ostermayer (3299/J) (3151/AB), welche sich auf den Umfang und die konkreten Initiativen zur Umsetzung der Maßnahme "Transparentere und offenere Gestaltung des Gesetzgebungsprozesses" bezog, wurde wie folgt beantwortet:

"Soweit die Anfrage meinen Wirkungsbereich betrifft, werden im Gesetzgebungspro­zess zivilgesellschaftliche Organisationen im Begutachtungsverfahren unbeschränkt eingebunden und auch sehr breit eingeladen, Stellung zu nehmen. Die Aussendung zur Begutachtung erfolgt explizit auch an zahlreiche zivilgesellschaftliche Organi­sa­tionen. Zudem wurde und wird die Zivilgesellschaft in einer Vielzahl von Gesetzge­bungsprojekten in meinem Wirkungsbereich bereits im Vorfeld eingebunden und der Dialog mit der Zivilgesellschaft aktiv gesucht."

Im Sinne der transparenten und offeneren Gestaltung des Gesetzgebungsprozesses ist es jedenfalls wesentlich, einen Überblick zu haben, wem die Entwürfe von Bundes­gesetzen und Verordnungen zur Begutachtung von Seiten des Bundesministeriums übermittelt werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der das Verfahren der Begutachtung von Ministerialentwürfen von Regie­rungs­vorlagen ausdrücklich regelt und insbesondere eine verbindliche Frist für die Begutachtung von Gesetzesentwürfen vorsieht."

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Claudia Gamon und Kollegen betreffend Behebung der Mängel im Parteiengesetz 2012

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2015/18 (III-224/1003 d.B.) – TOP 6

 


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