Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll113. Sitzung / Seite 181

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Im Zuge der Debatte zum Tätigkeitsbericht in der 25. Sitzung des Rechnungshof­ausschusses am 11.02.2016 wurde seitens des Rechnungshofes erneut darauf hin­gewiesen, dass die Aufgaben nach dem Parteiengesetz 2012 für den Rechnungshof einen „enormen Verwaltungsaufwand ohne erkennbaren Gewinn an Transparenz“ (Parlamentskorrespondenz Nr. 114 vom 11.02.2016) darstellen. Der Rechnungshof hat insbesondere im Bericht 2015/10 zu den Sonderaufgaben nach dem Parteiengesetz 2012 umfassenden Handlungsbedarf festgestellt und auch klare Empfehlungen diesbezüglich abgegeben. Ebenso weist der Politikwissenschaftler DDr. Hubert Sickinger immer wieder an verschiedener Stelle auf die Mängel der Gesetzeslage hin, die eine effektive Kontrolle und Transparenz der Parteienfinanzierung verhindern und schlägt konkrete Gesetzesänderungen vor.

Die drei gravierendsten Mängel, die behoben werden müssen, lauten wie folgt:

Um den Rechnungshof nicht nur mit administrativen Aufgaben zu belasten, sondern seine Kontrollkompetenz sinnvoll nutzen zu können, müssen dem Rechnungshof originäre Einschau- und Prüfungsrechte eingeräumt werden.

In den Rechenschaftsberichten der Parteien sollen auch Klubs und Parteiakademien auf allen Gebietskörperschaftsebenen erfasst werden, um sowohl verbotene Quer­finan­zierung als auch Umgehungen des Spendenannahmeverbotes aufdecken zu können.

Die Sanktionen bei Verstößen gegen das Parteiengesetz sind systematisch zu über­arbeiten und auszuweiten. Dabei soll insbesondere die Nicht-Übermittelung von Rechen­schaftsberichten sanktioniert werden.

Es sollte im Interesse aller Parteien sein, sich für mehr Transparenz und Sorgfalt im Umgang mit öffentlichen Mitteln einzusetzen. Dies gilt insbesondere für Gelder, die an die Parteien selbst ausgezahlt werden. Daher sollte das Ziel sein, einen gemeinsamen Antrag aller Parteien zur Behebung dieser Mängel im Parteiengesetz 2012 zu erreichen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfas­sung und Medien, wird aufgefordert, schnellstmöglich das Gespräch mit Ver­treter_in­nen aller Parteien zu suchen, um einen Konsens über die Behebung der Mängel im Parteiengesetz 2012 hinsichtlich Kontrolle und Transparenz der Parteienfinanzierung zu finden. Dabei soll sichergestellt werden, dass dem Rechnungshof originäre Ein­schau- und Prüfungsrechte eingeräumt, die Rechenschaftsberichte der Parteien um Klubs und Parteiakademien auf allen Ebenen erweitert und die Sanktionen bei Verstößen gegen das Parteiengesetz ausgeweitet werden."

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich der Herr Präsident des Rechnungshofes Dr. Moser zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


14.47.17

Präsident des Rechnungshofes Dr. Josef Moser: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Auf der heutigen Tagesordnung stehen der Tätigkeitsbericht, der Einkom-


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