Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll113. Sitzung / Seite 182

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mens­bericht und darüber hinaus fünf Berichte mit 21 Prüfungsergebnissen – das zeigt schon, dass der Rechnungshof sehr viel gearbeitet hat. Wenn man das Jahr 2015 betrachtet – das geht aus dem Tätigkeitsbericht auch hervor –, so sieht man, dass dem Nationalrat, den Landtagen, den Gemeinderäten, aber auch den Kammern mehr als 200 Berichte des Rechnungshofes beziehungsweise Prüfungsergebnisse zugegangen sind. Das heißt also und führt vor Augen, dass der Rechnungshof seinem Wirkungs­ziel, nämlich Erhöhung der Transparenz für die Bürgerinnen und Bürger über die sparsame, wirksame und zweckmäßige Verwendung öffentlicher Mittel, in sehr hohem Ausmaß nachgekommen ist.

Herr Abgeordneter Mayer hat angesprochen, dass im Jahr 2015 die neue VRV 2015 erlassen werden konnte. Es war ein sehr steiniger Weg, der über zehn Jahre geführt hat, nämlich für Bund, Länder und Gemeinden eine konsolidierte Ergebnis-, Finanzie­rungs- und Vermögensrechnung einzuführen, sodass in Zukunft die Möglichkeit besteht, dass über die öffentlichen Haushalte tatsächlich die wahre finanzielle Lage sichtbar wird. Das ist ein Erfolg, der nicht dem Rechnungshof allein zukommt, sondern da möchte ich mich insbesondere bei den Mitgliedern des Rechnungshofausschusses auf das Herzlichste bedanken, auch bei den Mitgliedern des Budgetausschusses, die mitgeholfen haben, dass im Jahr 2015 dieses sinnvolle Projekt in Blickrichtung einer nachhaltigen Finanzierung umgesetzt werden konnte. Ich hoffe – und das wurde auch von Herrn Abgeordnetem Mayer angesprochen –, dass die noch offenen Punkte, nämlich eine Novellierung des § 16 der Finanzverfassung, in Angriff genommen werden, damit eben die Mittelfristplanung, das Spekulationsverbot, die Haftungsober­grenzen nach einheitlichen, vergleichbaren Regelungen, nach einheitlicher, vergleich­barer Methodik festgelegt werden.

Im Zusammenhang mit dem Tätigkeitsbericht – auch das wurde schon angesprochen – ist auch die internationale Tätigkeit des Rechnungshofes zu beleuchten. Ich mache das deshalb, weil die internationale Tätigkeit meines Erachtens auch für die Reputation Österreichs von Bedeutung ist. Sie wissen ja, dass in den letzten Jahren sich der Rechnungshof als Generalsekretariat der Dachorganisation aller Rechnungshöfe weltweit gemeinsam mit den Vereinten Nationen für eine Stärkung und Anerkennung der Unabhängigkeit von Rechnungshöfen eingesetzt hat.

Der Erfolg, der sich daraus entwickelt hat, lässt sich daran messen, dass mittlerweile drei Resolutionen der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet werden konnten, nämlich zur Stärkung der Unabhängigkeit von Rechnungshöfen. Es sind dies die Resolutionen A/66/209, A/69/228 und 69/327.

Darüber hinaus hat es drei Resolutionen des ECOSOC, des Wirtschafts- und Sozial­rates, gegeben, in denen die Bedeutung der Rechnungshöfe für die Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele herausgestrichen worden ist, und es wurde auch akzeptiert, dass so in Anlehnung an die österreichische Weiterentwicklung des Rechnungswesens eine Verbesserung des öffentlichen Rechnungswesens weltweit stattfindet. Nicht zuletzt hat sich auch UNO-Generalsekretär Ban Ki-moon für die Stärkung der Rechnungshöfe ausgesprochen.

Wenn man sich die letzte Resolution aus dem Jahr 2015 anschaut, 69/327, so werden seitens der Generalversammlung alle Mitgliedstaaten ermutigt, genauso wie die Beobachter und relevanten Institutionen der Vereinten Nationen, die Zusammenarbeit mit der INTOSAI insbesondere im Bereich des Kapazitätsaufbaus zu intensivieren. Daraus geht hervor – die INTOSAI wird vertreten durch das Generalsekretariat –, dass das Generalsekretariat volle Anerkennung auch der Vereinten Nationen hat, ein Um­stand, der, glaube ich, für Österreich sehr von Vorteil ist.

 


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