Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll113. Sitzung / Seite 183

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Diesbezüglich möchte ich mich auf das Herzlichste beim Außenministerium bedanken, da dieser Erfolg insbesondere über die Ständige Vertretung bei den Vereinten Natio­nen ermöglicht wurde. Ich möchte auch Frau Abgeordneter Bayr danken, die sich beim High-level Political Forum voriges Jahr massiv dafür eingesetzt hat, dass gerade dieser Bereich der Unabhängigkeit und der Stärkung dementsprechend umgesetzt werden konnte.

Nachdem ich den nationalen und den internationalen Teil beleuchtet habe, möchte ich mich insbesondere bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Rechnungshofes bedanken, denn ihnen kommt dieses Lob beziehungsweise die Anerkennung zu, weil sie mit ihrer Arbeit das ermöglicht haben.

Es ist von Frau Abgeordneter Moser und Frau Abgeordneter Gamon heute auch das Nachfrageverfahren angesprochen worden, dass das Nachfrageverfahren ergeben hat, dass im Kalenderjahr 2014 von 2 899 Empfehlungen 74,5 Prozent umgesetzt worden sind. Das ist ein sehr, sehr hoher Wert, der etwas niedriger liegt als im Jahr davor, was aber auch darauf zurückzuführen ist, dass dem Hohen Haus vermehrt Querschnitts­prüfungen vorgelegt worden sind – Querschnittsprüfungen in den Bereichen Bildung und Gesundheit, und gerade in diesem Bereich, wie gesagt, ist die Umsetzung daran gebunden, dass endlich Strukturreformen durchgeführt werden. Die Strukturreformen laufen jedoch nicht so an, wie sie anlaufen sollten und wie es notwendig wäre im Hinblick auf die nachhaltige Finanzierung. Ich kann diesbezüglich also nur hoffen, dass auch in diesem Bereich verstärkt Maßnahmen gesetzt werden.

Es wurden auch die finanziellen Auswirkungen rechtsetzender Maßnahmen ange­sprochen. In diesem Zusammenhang haben im Jahr 2015 nur 61 Prozent der Gesetze beziehungsweise der Verordnungen gemäß § 17 des Bundeshaushaltsgesetzes ausreichend plausible Erläuterungen zu den Kostenfolgen aufgewiesen. Es wäre dabei im Hinblick auf die Vorgaben, die wir haben, einen strukturell ausgeglichenen Haushalt zu erzielen beziehungsweise auch nachhaltige Finanzen sicherzustellen, zweckmäßig und notwendig, gerade § 17 des Bundeshaushaltsgesetzes, nämlich dass eben die Kostenfolgen nachvollziehbar dargestellt werden, auch im Rahmen der parlamen­tari­schen Beschlussfassung verstärktes Augenmerk zuzuwenden.

Es wurde im Rahmen der Debatte auch angesprochen, dass der Rechnungshof eine Fülle von Sonderaufgaben hat. Ich erwähne dabei das Unvereinbarkeits- und Transpa­renzpaket 2012, also das Medientransparenzgesetz beziehungsweise das Parteienge­setz, wo der Rechnungshof eine Fülle von Aufgaben hat. Allein in diesem Bereich wurden bisher über 2 000 Prüfertage aufgewendet. Das heißt also, 45 Prüfungen sind in diesen Bereich hineingegangen, ohne dass aber der Rechnungshof gleichzeitig seine Kernaufgabe entfalten konnte, nämlich zu prüfen und sein Prüf-Know-how einzubringen. Das heißt, im Wesentlichen ist er in diesem Bereich darauf beschränkt, Verwaltungsaufgaben durchzuführen, quasinotarielle Tätigkeiten durchzuführen, und es ist ihm dabei verwehrt, seine Kerntätigkeit, nämlich zu prüfen, im Bereich des Unvereinbarkeitsgesetzes, des Medientransparenzgesetzes und des Parteiengesetzes auch tatsächlich einzubringen.

Es ist daher Handlungsbedarf gegeben, weil die Verwaltung, die Bürokratie, die ent­steht, nicht den Rechnungshof allein trifft, sondern sie betrifft in diesem Zusammen­hang auch 5 860 Rechtsträger, die Maßnahmen setzen müssen, die nicht die Kon­sequenz der vollen Transparenz, der Rechenschaftspflicht und der Prävention haben. Und es sind auch Maßnahmen, die Parteien belasten, auf der anderen Seite aber nicht den Effekt bringen, den man in diesem Fall tatsächlich mit den Zielsetzungen des Gesetzes verbinden wollte.

 


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