Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll113. Sitzung / Seite 179

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Klubs und Parteiakademien auf allen Ebenen erweitert und die Sanktionen bei Ver­stößen gegen das Parteiengesetz ausgeweitet werden.“

*****

Das ist, glaube ich, ein wichtiger Punkt, um auch zu zeigen, dass wir bereit sind, Rechenschaft abzulegen über die Verwendung der Steuergelder, die wir bekommen, um Politik machen zu können, um uns für mehr Demokratie einsetzen zu können. Das ist eigentlich das Mindeste, was man Parteien abverlangen kann.

Dann komme ich noch zum letzten Punkt: Empfehlungen. – Es gibt eine Quote hin­sichtlich Empfehlungen des Rechnungshofes, die umgesetzt wurden, diese liegt bei 75 Prozent; das hat sich ein wenig verschlechtert. 25 Prozent der Empfehlungen wur­den nicht umgesetzt, heißt das. Es ist dem Rechnungshof ja auch möglich, bei Follow-up-Prüfungen und so weiter zu schauen, was denn umgesetzt wurde. Wir würden uns aber wünschen, dass die geprüften Stellen sich auch zu rechtfertigen haben, warum sie gewisse Empfehlungen nicht umgesetzt haben. Da gibt es natürlich auch noch die Problematik bei Empfehlungen, bei denen das Zusammenwirken mehrerer Gebiets­körper­schaftsebenen gefordert ist; da zeigt sich besonders das Problem des Föderalis­musmonsters in Österreich. Das ist eine Bruchstelle, die wir auch reparieren müssten.

Alles in allem merken Sie – und das wissen wir alle –: Der Rechnungshof – gar nicht so schlecht – macht gute Arbeit, vielleicht müssten wir ihn deshalb auch finanziell besser ausstatten, ihm die entsprechenden Ressourcen geben. Wenn Sie nicht dieser Mei­nung sind – das ist auch eine Meinung –, dann würde ich hier gerne eine ent­sprechende Erklärung einfordern, warum der Rechnungshof immer noch budgetär ausgehungert wird, warum Sie ihm nicht die Möglichkeit geben, etwas zu überprüfen. Man könnte vermuten: Vielleicht haben Sie etwas zu verbergen!

Wenn Sie diesem Vorwurf entgegentreten möchten, kümmern Sie sich darum, dass die Prüfungen weiterhin möglich sind und uns ab 2017 nicht das Schicksal droht, dass der Rechnungshof weniger prüfen kann. (Beifall bei den NEOS.)

14.47


Präsident Ing. Norbert Hofer: Beide Entschließungsanträge sind ausreichend unter­stützt, ordnungsgemäß eingebracht und stehen somit in Verhandlung.

Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Claudia Gamon, Kollegin und Kollegen betreffend Bundesgesetz über das Verfahren der Begutachtung von Ministerialentwürfen von Regierungs­vor­lagen

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Rechnungshofaus-schusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2015/18 (III-224/1003 d.B.) – TOP 6

Das Verfahren der Begutachtung von Ministerialentwürfen von Regierungsvorlagen ist nicht ausdrücklich geregelt. Insbesondere eine Frist, während derer Stellungnahmen zu einem Ministerialentwurf abgegeben werden können, ist nicht existent.

Der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes empfiehlt in seinen Rundschreiben eine Begutachtungsfrist von vier bis sechs Wochen; eine ebenfalls vierwöchige Frist für die Begutachtung von Gesetzesentwürfen findet sich in der Vereinbarung gem. Art 15a


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite