holdern und von allen Betroffenen einzuholen, was gewisse Gesetze betrifft; und teilweise war auch die Dringlichkeit nicht klar, wie etwa beim Gemeinnützigkeitsgesetz.
In Vorarlberg sagt man bei manchen Dingen: No ned hudla – man soll sich nicht allzu sehr beeilen und keine Zeit einsparen, wenn etwas wichtig ist. Wir brauchen in Österreich grundsätzlich mehr Reformen in schnellerem Tempo, aber ich glaube nicht, dass das Einsparen bei Begutachtungsfristen der richtige Ansatzpunkt ist.
Ich bringe deshalb folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Claudia Angela Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen betreffend Bundesgesetz über das Verfahren der Begutachtung von Ministerialentwürfen von Regierungsvorlagen
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der das Verfahren der Begutachtung von Ministerialentwürfen von Regierungsvorlagen ausdrücklich regelt und insbesondere eine verbindliche Frist für die Begutachtung von Gesetzesentwürfen vorsieht.“
*****
Das wäre meiner Meinung nach extrem wichtig; natürlich sollte es dann auch Ausnahmeregelungen geben, gar keine Frage, aber es ist wichtig, einmal festzulegen, dass es eine gewisse Begutachtungsfrist geben soll, damit sich auch alle Stakeholder zu Wort melden können.
Dritter Punkt: Transparenz. – Das ist ein Zauberwort der politischen Kommunikation, im Zusammenhang mit Parteienförderung und Intransparenz aber eben leider vollkommen sinnentleert. In der medialen Diskussion der letzten Wochen, auch dank der Initiative des Rechnungshofpräsidenten Moser, hat sich gezeigt, dass das Parteiengesetz dringend repariert werden muss. Es ist vielerorts einfach nicht streng genug, und es ist nicht transparent genug in dem, was es den Parteien abverlangt. Wir hantieren hier ja mit Steuergeld, und es geht darum, wirklich zu zeigen und sich dem Steuerzahler gegenüber auch zu rechtfertigen, dass man das Geld entsprechend gut und richtig verwendet.
Ich möchte deshalb auch dazu einen Antrag einbringen:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Claudia Angela Gamon, MSc (WU), Kolleginnen und Kollegen betreffend Behebung der Mängel im Parteiengesetz 2012
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien, wird aufgefordert, schnellstmöglich das Gespräch mit Vertre-ter_innen aller Parteien zu suchen, um einen Konsens über die Behebung der Mängel im Parteiengesetz 2012 hinsichtlich Kontrolle und Transparenz der Parteienfinanzierung zu finden. Dabei soll sichergestellt werden, dass dem Rechnungshof originäre Einschau- und Prüfungsrechte eingeräumt, die Rechenschaftsberichte der Parteien um
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite