Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll113. Sitzung / Seite 177

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sanktioniert werden sollen. Wir wissen es ja: Burgtheaterskandal, Finanzskandal Salz­burg. Das sind die besten Beispiele, wo dem Rechnungshof falsche Unterlagen übermittelt wurden oder ihm keine Unterlagen übergeben wurden und es Falschaus­sagen gegeben hat – und das alles ohne Sanktionen!

Vor dem Untersuchungsausschuss ist es strafbar, vor Gerichten ist es strafbar, aber den Rechnungshof darf man anlügen – und indirekt dann uns, das Parlament, als Gesetzgeber! Ich glaube, wir können guten Gewissens sagen, dass wir damit nicht einverstanden sind. (Beifall beim Team Stronach.)

Ich möchte noch einen Satz dazu sagen, nämlich was die Ablehnung der NEOS im Ausschuss betrifft: Das kann ich auch nicht nachvollziehen (Abg. Gamon: … erklä­ren!), denn wenn Sie hier sagen, Sie gehen vielleicht inhaltlich mit, aber wir sollten das anders formulieren, dann darf ich schon in Erinnerung rufen, dass es gerade Ihre Kollegin war, nämlich Kollegin Meinl-Reisinger, die sich im Unterausschuss des Rech­nungs­hofausschusses massiv aufgeregt hat, dass dem Rechnungshof die sogenannte Studie nicht für die Schublade vorgelegt wurde. Wenn man da nichts macht und wenn es da keine Sanktionen gibt, dann wird das weiter passieren.

Ich würde Ihnen raten, sich vielleicht mit Ihrer ausgeschiedenen, jetzt im Wiener Gemeinderat sitzenden Kollegin zu beraten, damit so etwas nicht mehr passiert, denn das finde ich eher peinlich für Sie. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

14.41


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Gamon zu Wort. – Bitte.

14.41.25

 


Abgeordnete Claudia Angela Gamon, MSc (WU) (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Rechnungshofpräsident! Der Rechnungshof leistet beindruckend gute Arbeit, und das trotz des knappen Budgets. Wir haben in der Budgetwoche schon genauer diskutiert, dass der Rechnungshof jetzt auch Rücklagen auflösen muss und es ab 2017 droht, dass pro Jahr zehn Prüfungen weniger durchgeführt werden können, wenn man nichts tut. Deshalb starte ich mit einem grundsätzlichen Appell, auch an die Regierungsparteien, sich dem Rechnungshofbudget vielleicht noch einmal zu widmen und bei nächster Gelegenheit das Budget auch aufzustocken, unter anderem deshalb, weil der Rechnungshof in den letzten Jahren Aufgaben dazubekommen hat.

Ich möchte ein paar Punkte aus dem Tätigkeitsbericht herausgreifen, und zwar erstens einmal die wirkungsorientierte Folgenabschätzung zu den finanziellen Auswirkungen von Gesetzen – der Rechnungshof hat sich angeschaut, wie plausibel die Ministerien bei ihren Gesetzentwürfen das darlegen –: Nur 61 Prozent der Gesetze entsprechen dieser Plausibilitätsprüfung; das Finanzministerium schneidet hier bemerkenswerter­weise am schlechtesten ab.

Da merkt man auch, was der Rechnungshof mit diesen Überprüfungen bewirken kann. Es ist nämlich ganz wichtig, auch darauf aufmerksam zu machen, dass es gerade in Zeiten mit hoher Arbeitslosigkeit und mit einer drängenden Schuldenproblematik wich­tig ist, dass wir keine Gesetze beschließen, bei denen wir nicht einmal wissen, was die finanziellen Auswirkungen sind, und diese nicht plausibel dargelegt werden können.

Zweiter Punkt: Begutachtungsfristen. – Nicht nur der Rechnungshof, sondern auch die Rechtsanwaltskammer haben kritisiert, dass die vom BKA empfohlene Begutachtungs­frist für Gesetze von sechs Wochen oft nicht eingehalten wird und es teilweise auch dramatisch kurze Begutachtungsfristen gegeben hat. Das könnte den Eindruck er­wecken, dass die Ministerien kein Interesse daran haben, die Meinung von allen Stake-


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