Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll113. Sitzung / Seite 189

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sicher­lich auch umfassende Informationen hätte geben können (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Wir wollen sie aber von Ihnen!), wie diese Anfragebeantwortung zu verstehen ist, aber gerne mache ich das auch persönlich.

Um Ihnen ein Gesamtbild zu geben, ist es, glaube ich, wichtig, zu erklären, wie es mit den rechtlichen Rahmenbedingungen ausschaut, wenn sich Menschen illegal im Land aufhalten.

Wie Sie wissen, kann jemand zurückgeschoben werden, wenn er sich illegal im Land aufhält. Ist das nicht möglich, wird ein Verfahren seitens des Bundesamtes für Frem­denwesen und Asyl eingeleitet, in weiterer Folge eine Rückkehrentscheidung, gegebe­nenfalls ein Einreiseverbot verfügt.

Wie Sie wissen oder Ihnen bekannt ist, braucht man für jede Rückführung auch ein sogenanntes Heimreisezertifikat, und darin liegt letztendlich die große Problematik, für die es seitens der Europäischen Kommission sehr viel Kraft und Anstrengung braucht, um diese Vereinbarungen mit den Herkunftsstaaten zu treffen, damit diese Heimreise­zertifikate auch gewährleistet und die Illegalen zurückgenommen werden.

Darüber hinaus gehen wir aber auch einen österreichischen Weg und sind mit vielen Staaten im Gespräch, um Heimreisezertifikate zu erhalten, und werden auch weiterhin den Schwerpunkt auf Rückführungen legen. Dass dem so ist, zeigen bereits die Zahlen aus dem Jahr 2015, und die wollen wir natürlich auch im Jahr 2016 erhöhen. So ist es uns im Jahr 2015 gelungen, 8 365 Personen außer Landes zu bringen, davon 5 087 freiwillig und 3 278 zwangsweise. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Na großartig!)

Nun zu den von Ihnen angesprochenen Punkten: Die Behauptung, dass sich in unse­rem Land 92 400 Menschen illegal aufhalten, ist jedenfalls falsch, nämlich deswegen falsch, weil in diese Statistik auch Menschen fallen, die im Vorjahr ohne rechtmäßigen Aufenthaltstitel aufgegriffen wurden und als illegal galten. Viele von denen haben natürlich in weiterer Folge einen Asylantrag gestellt. Wie Sie wissen, gelten sie zuerst als illegal, und dann, wenn sie einen Asylantrag stellen, gelten sie nicht mehr als illegal. (Abg. Pendl: Das weiß eh jeder!) Ich glaube, das weiß auch Herr Hagen ganz genau.

Zudem liegen die höheren Zahlen an Aufgriffen natürlich auch an unserer verstärkten Kontrolltätigkeit. Wie Sie wissen, legen wir da einen Schwerpunkt auf die Schleierfahn­dungen und dabei vor allem auf den Kampf gegen die Schlepperei. Und dazu sei gesagt, dass wir ab 1. April auch ein neues operatives Zentrum im Kampf gegen Schlepperei in Wien haben werden, wo es vor allem den Balkanstaaten möglich ist, in diesem Zentrum noch intensiver zusammenzuarbeiten, unter Einbindung von Europol und Interpol.

Geben Sie mir auch die Möglichkeit, kurz auf das neue Grenzmanagement einzu­ge­hen. Sie wissen, dass wir seitens der Bundesregierung eine Obergrenze von 37 500 Asyl­an­trägen für 2016 gezogen haben und dass das jetzt dazu führt, dass wir sogenannte Tageskontingente festgelegt haben. Die Tageskontingente, wenn Sie so wollen, betreffen zwei Obergrenzen: zum einen sind wir bereit, 80 Asylanträge pro Tag an der Südgrenze zu akzeptieren, zum anderen dürfen nur 3 200 durch Österreich durch­reisen, auf dem Weg in andere Länder. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Belakowitsch-Jenewein: In Spielfeld, das wissen wir schon!)

Frau Kollegin, da darf ich Ihnen auch gleich als Information dazusagen, dass zwischen der Aussage des Herrn Verteidigungsministers Doskozil und der von mir kein Unterschied besteht, wenn Sie wollen, sind beide Ansagen richtig und korrekt. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Und am Montag? Wie viele waren es da? 170!) Warum ist die Ansage des Herrn Verteidigungsministers korrekt? – Weil es derzeit einfach Fak-


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