Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll113. Sitzung / Seite 201

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schuss für Arbeit und Soziales zur Berichterstattung über den Antrag 1504/A(E) der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Offen­legung des Bank-Austria-Pensionsdeals eine Frist bis 24. Februar 2016 zu setzen.

Nach Schluss dieser Debatte wird die Abstimmung über den gegenständlichen Frist­set­zungsantrag stattfinden.

Wir gehen in die Debatte ein.

Ich erteile als Erstredner Herrn Abgeordnetem Mag. Loacker das Wort. Sie haben 10 Minuten Redezeit. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


15.53.36

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Geschätzte Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Galerie! Wir kommen jetzt zu einem Austriacum. Das verlangt ein bisschen Aufmerk­samkeit, weil es etwas komplex ist. Kollegin Belakowitsch-Jenewein hat hier einen sehr wichtigen Antrag gestellt, der zeitlich unter Druck steht. Weshalb? – 3 300 Mitarbeiter der ehemaligen Zentralsparkasse der Gemeinde Wien sind direkt pensionsberechtigt gegenüber der UniCredit Bank Austria AG gewesen und waren durch § 5 ASVG von der üblichen Pensionsversicherung ausgenommen.

Am 14. Dezember 2015 wurde eine Betriebsvereinbarung der UniCredit Bank Austria AG mit dem dortigen Betriebsrat abgeschlossen, wonach diese Pensions­ansprüche der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an die Pensionsversicherungsanstalt übertragen werden, und zwar schon mit 1. März 2016, also relativ bald, und daher der Fristsetzungsantrag.

Spannend an diesem Vorgang – der ja schon Eingang in die Medien gefunden hat – sind mehrere Dinge:

Erstens einmal erfahren die Pensionen der betroffenen 3 300 Mitarbeiter durch diesen Vorgang eine Kürzung. Es gibt zwar eine Abschlagszahlung, aber die kommt nie an das Ausmaß heran, dass der Kürzung entspricht. Da fragt man sich: Welcher Betriebs­rat auf Gottes heiligem Erdboden stimmt einer Kürzung der Ansprüche der eigenen Mitarbeiter zu? Was reitet einen solchen Betriebsrat? Welche Motive kann der haben, einer Kürzung von Mitarbeiteransprüchen zuzustimmen? – Mehrere Hundert Mitar­beiter haben Rechtsanwalt Dr. Gerlach damit beauftragt, sie in dieser Sache zu vertreten, und da kommt schon die nächste Frage: Warum gehen die Mitarbeiter der gewerkschaftlich stark organisierten Bank-Austria-Belegschaft nicht zu einem klassischen Gewerkschaftsanwalt, sondern zu Herrn Dr. Gerlach? Es ist sehr spannend, was da vor sich geht.

Mit eine Rolle könnte gespielt haben, dass der Zentralbetriebsratschef, Herr Lehner, auch Vorstand der AVZ-Stiftung ist, und diese AVZ – Anteilsverwaltungssparkasse-Stiftung – haftet unter anderem auch für die Pensionsverpflichtungen, die die Bank Austria gegenüber diesen Mitarbeitern hat. Als Vorstand dieser AVZ-Stiftung ist er natürlich auch persönlich haftend tätig und könnte aus diesem Grund ein persönliches Interesse haben.

Diese AVZ-Stiftung schüttet wiederum jährlich Gewinne an den Technologiefonds der Stadt Wien aus. Es gibt also ein handfestes finanzielles Interesse der Stadt Wien, dass diese Stiftung gut funktioniert, und die Stadt Wien haftet in zweiter Linie für diese Pensionsverpflichtungen der Bank Austria.

Gut, wir haben also schon ein paar Interessen aufgedeckt, spannend bleibt aber jetzt noch immer: Wenn vielleicht schon der Betriebsrat ein persönliches Interesse daran hat, die Mitarbeiteransprüche zu kürzen, wo bleibt der Aufschrei der Gewerkschaft, die


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