Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll113. Sitzung / Seite 218

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Was aber das Wirtschaftliche betrifft, gibt es natürlich wesentliche Einsparungs­mög­lichkeiten. Daran sieht man einfach, dass offensichtlich das Management nicht gut auf­gestellt ist.

Die erwähnten Dinge, dass man kaufmännische Verwaltungen vielleicht zusammen­legen könnte, Personalstrukturen entsprechend aufbaut, das eigene Personal vielleicht etwas besser und effizienter einsetzt und auch über die Landesgrenze hinweg Produk­tionen durch Teams unterstützt, werden, glaube ich, im ersten Teil einer Management­schulung gelehrt. Das sollte eigentlich ein Manager im ORF – diese nagen ja nicht gerade am Hungertuch und haben Gehälter um die 300 000 €, 400 000 €, die über dem Gehalt des Bundeskanzlers liegen – in der Lage sein umzusetzen. Deshalb sollte man vielleicht bei der Besetzung dieser Managementposten in Zukunft eher auf die Qualifikation und nicht nur darauf schauen, ob jemand ein rotes Parteibuch hat. (Beifall bei der FPÖ.) – Das einmal zu den Landesstudios.

Der zweite Teil ist für mich vor allem als Bürgermeister etwas, was mich aufregt, wenn ich mir die Direktvergaben in den Ministerien anschaue. Der Schwellenwert im Bundes­ver­gabegesetz ist von 40 000 auf 100 000 € erhöht worden. Wir als Gemeinden haben das sehr positiv gesehen und eigentlich auch die Wirtschaft, weil es natürlich die Mög­lichkeit gibt, relativ rasch entsprechende Aufträge auch in die Wirtschaft zu bringen und zu vergeben.

Das setzt aber natürlich schon voraus – so sehen wir es zumindest in einer Ge­mein­de –, dass man entsprechende Angebote, Vergleichsangebote einholt und auch Ver­gleiche anstellt, vielleicht auch das Volumen des Auftrags, der zu erfüllen ist, etwas definiert. Also weder das eine noch das andere wird offensichtlich auch nur ansatz­weise in Ministerien eingehalten, speziell im Wirtschaftsministerium und im BMVIT, und da geht es ja auch nicht gerade um kleine Summen. Also bei einem Gesamtvolumen von 15 Millionen oder 16 Millionen € in dem einen oder in einem anderen Ministerium werden Größenordnungen von 10 Millionen € im einen und von 11 Millionen € im ande­ren Ministerium auf diesem Wege direkt vergeben.

Das heißt, eine Person vergibt ganz locker einmal einen Auftrag von knapp 100 000 €, ohne dass es ein Vergleichsangebot gibt, ohne dass der Auftragsumfang in irgendeiner Weise klar definiert ist. Also es werden hier Aufträge in Höhe von 10 000 € vergeben, freihändig durch Einzelpersonen ohne Kontrolle.

Dass das Ganze auch intern nicht überprüft werden kann über Jahre hinweg, über fünf Jahre hinweg – von 2009 bis 2014 –, ist schon anzuzweifeln und stellt das ganze System in Frage. Was in einer Gemeinde selbstverständlich ist, dass nämlich diese Dinge überprüft werden, ist im Ministerium offensichtlich nicht einmal möglich, weil es keine Unterlagen dazu gibt.

Was die Empfehlungen des Rechnungshofes betrifft, hätte ich mir schon gewünscht, dass diese vielleicht sogar etwas schärfer formuliert werden. Der Rechnungshof empfiehlt nur, in Zukunft vielleicht drei Angebote einzuholen. Es gibt ja teilweise auch noch Kettenverträge. Das heißt, wenn man einen Auftrag hat, der mehrere 100 000 € ausmacht, dann macht man einfach einen Vertrag über mehrere Jahre und vergibt dreimal 90 000 €, ohne dass man ein entsprechendes Controlling, eine entsprechende Ausschreibung macht oder ein Vergleichsangebot einholt.

Ich weiß, dass der Rechnungshof nur Empfehlungen geben soll oder kann. Aber das könnte man schon etwas schärfer formulieren, auch gegenüber dem Ministerium. Oder dass das Interne Kontrollsystem zumindest halbwegs formulieren sollte, könnte man auch etwas schärfer formulieren.

 


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