Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll113. Sitzung / Seite 222

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Präsident Karlheinz Kopf: Die nächste Wortmeldung kommt von Herrn Abgeord­netem Mag. Lettenbichler. – Bitte.

 


17.07.10

Abgeordneter Mag. Josef Lettenbichler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Rechnungshofpräsident! Ich darf mich in meiner Wortmeldung der Follow-up Überprüfung im österreichischen Patentamt sowie im BMVIT widmen, welche den Stand der Umsetzung der Empfehlungen des Rechnungshofes aus dem Jahre 2012 zum Inhalt hatte.

Es ist festzustellen, dass die Empfehlungen des Rechnungshofes zum Großteil umge­setzt wurden, allerdings muss man auch festhalten, dass es durchaus noch Raum für weitere Verbesserungen gibt und die Kosten- und Leistungsrechnung des Patentamtes zu einem wirkungsvollen Steuerungsinstrument ausgebaut werden sollte.

Das Infrastrukturministerium hat von den insgesamt acht überprüften Empfehlungen zwei ganz und fünf teilweise umgesetzt.

Jene Empfehlung des Rechnungshofes, die Einnahmen aus den europäischen Patent­gebühren nicht mehr in den Haushalt des Patentamts fließen zu lassen, sondern nur mehr deren Kosten abzudecken, wurde nicht umgesetzt. Der Rechnungshof hatte vor­ge­schlagen, statt der Einnahmen aus den europäischen Patentgebühren dem Patent­amt lediglich deren Verwaltungskosten abzugelten. Diese Maßnahme sieht der Rechnungshof als eine Voraussetzung für eine wirtschaftlich effiziente Führung des hoheitlichen Bereichs des Patentamts an.

Das Patentamt selber wiederum setzte von den 14 überprüften Empfehlungen des Vorberichts sechs ganz, sieben teilweise und eine Empfehlung nicht um. Die Forderung, eine Risikostrategie für das Patentamt zu entwickeln, das Vorsorgevolumen abzuschätzen sowie daraus geeignete Risikovorsorgeinstrumente abzuleiten, wurde vom Verkehrsministerium, vom Infrastrukturministerium und dem Patentamt zumindest teilweise umgesetzt. Zwar zeigte das haushaltsrechtliche Risikocontrolling mögliche Einnahmeausfälle auf, allerdings wurde es verabsäumt, für diese möglichen Einnahme­ausfälle wirkungsvolle Handlungsalternativen für das Patentamt zu entwickeln.

Auch hat das Patentamt zwar seinen Personalstand reduziert, aber das Projekt des BMVIT zur Aufgabenkritik und Reorganisation des Patentamts noch nicht abgeschlos­sen. Durch die bestehende Doppelstruktur aus hoheitlichem und teilrechtsfähigem Be­reich entstehen dem Steuerzahler dadurch jährliche Kosten in der Höhe von 700 000 €.

Die Empfehlungen des Rechnungshofes zur Steuerung des Patentamtes auf Basis der vorhandenen Kosten- und Leistungsrechnung und zur Einstellung der Nebenbeschäf­tigungen von Bediensteten des Patentamts in der serv.ip wurden nicht umgesetzt, statt­dessen hat sich die Zahl jener Personen, die sowohl beim Patentamt als auch bei der serv.ip beschäftigt waren, im Bereich von 2010 bis 2014 sogar erhöht.

Ich darf die wesentlichen Empfehlungen noch einmal zusammenfassen: Es ging da­rum, die Verwaltungskosten für die europäischen Patente abgegolten zu bekommen – nur mehr diese –, die Nebenbeschäftigungen sollten abgestellt werden, auf die Auflö­sung der Gewinnrücklage der serv.ip wäre ebenfalls hinzuwirken und auch die Kosten- und Leistungsrechnung wäre zu einem Steuerungsinstrument mit Soll-Ist-Vergleich auszubauen. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP.)

17.10


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Wortmeldung: Frau Abgeordnete Maurer. – Bitte.

 


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