Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll113. Sitzung / Seite 226

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Abschluss positiv ausfällt, sehr zum Wohle unserer Schülerinnen und Schüler, die dadurch begünstigt sein werden. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

17.21


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Gahr. – Bitte.

 


17.21.04

Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungs­hofes! Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Der Rechnungshof überprüfte für den Zeitraum 2009 bis 2013 die Steuerung und Qualitätssicherung in gerichtlichen Strafverfahren durch die Organe der Justizverwaltung. Dabei wurden drei Bezirksge­richte und zwei Landesgerichte mit unterschiedlichen Strukturen und Anforderungen überprüft und verglichen.

Der Rechnungshof stellte dabei einige gravierende Unterschiedlichkeiten fest, so etwa, dass es bundesweit große Unterschiede gibt, was die Verfahrensdauer und damit auch die Verfahrensqualität betrifft. Bei den Bezirksgerichten betrug die kürzeste Verfah­rensdauer 2,2 Monate und die längste 17,3 Monate. Bei den Landesgerichten betrug die kürzeste Verfahrensdauer 2,9 Monate und die längste 6,5 Monate. Die Ursachen für die Unterschiedlichkeit lagen, wie der Rechnungshof festgestellt hat, im Wesent­lichen in der unterschiedlichen und unterschiedlich effizienten Arbeitsweise der Richter. Laut Rechnungshof gibt es da keine sachliche Begründung und ich glaube, das sollte zu denken geben.

Was die Richterkapazitäten betrifft – es ist ja bekannt, dass es noch viele Kleingerichte gibt –, empfiehlt der Rechnungshof, bei den Bezirksrichtern von derzeit mindestens 0,5 Vollzeitäquivalenten auf zwei Vollzeitäquivalente zu gehen.

Insgesamt gibt es aus meiner Sicht drei Hauptkritikpunkte: die Abgrenzung zwischen der unabhängigen Gerichtsbarkeit und der Justizverwaltung, die Verbesserung bei den Datengrundlagen, und in einem Bezirksgericht gab es – das sollte selbstverständlich nicht vorkommen – viele offene Fälle und hohe Rückstände bei der Verfahrens­abwick­lung.

Der Rechnungshof sieht, wie schon gesagt, eine klare Verantwortlichkeit bei den Richtern, aber auch bei der Dienstaufsicht. Diese wurde in einigen Bereichen nicht immer aktiv und konsequent wahrgenommen.

Insgesamt gab es zu diesem Bericht 46 Empfehlungen. Wichtig für die Zukunft ist, dass es gerade bei den Bezirksgerichten mit langer Verfahrensdauer eine regelmäßige Ursachenanalyse geben sollte und darauf aufbauend auch eine Maßnahmensetzung. Gerade bei Richterwechsel sollten durch gute Planung unnötige Verfahrens­verzöge­run­gen vermieden werden, und anfallende Strafverfahren sollten unmittelbar bearbeitet und in einer angemessenen Frist abgearbeitet werden.

Insgesamt zeigt dieser Bericht, dass es große Unterschiede gibt, was die Steuerung und die Qualitätssicherung betrifft. Es braucht eine Optimierung der Strukturen, um das Serviceangebot zu verbessern.

Abschließend darf ich anregen, dass vielleicht bei einer nächsten Prüfung oder Follow-up-Prüfung auch einige Bezirksgerichte, die sich in ländlichen Regionen befinden, hinterfragt werden sollten, weil es natürlich darum geht, dass wir auch in Zukunft gerade für den ländlichen Raum eine flächendeckende Bezirksgerichtsstruktur sichern und erhalten können. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

17.24


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Lausch. – Bitte.

 


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