Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll113. Sitzung / Seite 227

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17.24.36

Abgeordneter Christian Lausch (FPÖ): Geschätzte Präsidenten! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst einmal möchte ich einen hohen Gast aus dem schwedischen Parlament begrüßen, nämlich den Vizepräsidenten des Schwedi­schen Reichstages Björn Söder. – Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall.)

Ich beschäftige mich mit der Reihe Bund 2015/1. Da wurde vom Rechnungshof das Thema Schulversuche untersucht, und man musste, natürlich mit ein wenig Bedauern, feststellen, dass es im Jahr 2012/2013 an insgesamt 2 900 Schulstandorten 5 367 Schulversuche gab. Schulversuche sind natürlich wichtig und in Ordnung, aber wenn das ein solches Ausmaß annimmt und man Geld, das man dringend für die Bildung der Kinder und Jugendlichen brauchen würde, in Schulversuche hineinstopft, dann ist das – und das hat der Rechnungshof auch richtig erkannt, wir sind da ganz derselben Meinung – aus unserer Sicht natürlich nicht in Ordnung. Der Rechnungshof bekrittelt das natürlich auch. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Amon: Schulversuche sind ganz oft … für die Bildung!) – Jaja, ist schon in Ordnung. Ich denke mir, dieses Geld hätte man besser verwenden können. – Das einmal zum ersten Teil.

Beim zweiten Teil, der Follow-up-Überprüfung zu den Kosten der medizinischen Ver­sor­gung im Strafvollzug, gibt es ebenfalls verwunderliche Aspekte: Der Rechnungshof stellt in seinem Bericht fest, dass das BMJ von den insgesamt 25 Empfehlungen 14 vollständig, drei teilweise und acht nicht umgesetzt hat. Da stellt sich natürlich, wenn man das ganz kurz durchgeht, die Frage, warum diese acht Empfehlungen nicht umgesetzt wurden, zum Beispiel die Erlassung von Durchführungsregelungen zum Strafvollzugsgesetz in Form einer Rechtsverordnung. Warum wurde das nicht umgesetzt? Das wäre die Frage.

Spannend wäre auch zu erfahren, was der Minister dazu meint. Das sind jedenfalls alles Dinge, hinsichtlich derer der Rechnungshof aufgedeckt hat, dass man da effi­zi­enter, kostengünstiger und – wie es eigentlich der Auftrag war – wirtschaftlich, sparsam und zweckmäßig arbeiten könnte. Der Rechnungshof kann mit seinen Berichten nur immer wieder aufzeigen: Das und das und das wäre gut, das würde dem Staat beim Sparen helfen. Wenn das dann hier zwar immer von Rot und Schwarz begrüßt wird, aber trotzdem keine Umsetzung erfolgt, dann ist das Ganze natürlich schon ein bisschen absurd. (Beifall bei der FPÖ.)

Und es gibt mehrere nicht umgesetzte Empfehlungen, etwa die Anpassung der Vollzugsordnung an die Regelungen des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes – da fragt man sich wieder, warum – oder die Schaffung klarer rechtlicher Regelungen zu Aufgaben und Befugnissen für das Pflegepersonal im Straf- und Maßnahmenvollzug.

Der Bundesminister sagt uns immer, der Maßnahmenvollzug gehört erneuert, evaluiert, da gehört etwas gemacht. Dann bekommt das das Bundesministerium für Justiz vom Rechnungshof am goldenen Tableau serviert, was man da zum Beispiel im Straf- und Maßnahmenvollzug machen könnte, und was liest man dann wieder aus dem Follow-up-Bericht heraus? – Nicht umgesetzt!

Da muss man sich halt schon fragen, was es bringt, wenn die Abgeordneten der Regierungsfraktionen vom Rednerpult aus immer den Rechnungshof loben – das ist halt immer schön – und sagen, der ist toll und super, wir werden seinen Empfehlungen folgen, sich dann aber eigentlich nichts ändert. Das ist eigentlich eine traurige Sache. Wir sagen immer: Wenn man die Empfehlungen des Rechnungshofes umsetzt, dann könnte der Staat für die Steuerzahler, für die Bürger sehr viel Geld einsparen. Das wäre wichtig, das wäre gut und das wäre richtig, aber leider Gottes ist man da auf keinem guten Weg.

 


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