Jetzt muss man sich wieder daran erinnern, wie jedes Jahr das Gejammer kommt, dass überall die Kassen leer werden. Offensichtlich gibt es doch mehrere Versicherungsträger, die ganz hohe Geldbeträge anhäufen, nämlich 3,7 Milliarden € an Finanzvermögen gibt es da.
Was es nicht gibt, sind klare Regeln zum Vermögensmanagement für Sozialversicherungsträger. Das hätte man schon oft umsetzen können. Wir starten einen erneuten Versuch, hier zu erreichen, dass man denen klare Regeln vorgibt, was sie zu tun haben und was zulässig ist.
Daher bringe ich folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vermögensobergrenzen für Sozialversicherungsträger
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert, in Abstimmung mit der Bundesministerin für Gesundheit, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die Maßnahmen vorsieht, eine Anhäufung von Vermögen, insbesondere von Finanzvermögen, bei Sozialversicherungsträgern entsprechend zu deckeln. Darüber hinaus soll die Regierungsvorlage auch Bestimmungen enthalten, die festlegen, welche Maßnahmen zu treffen sind, sofern Sozialversicherungsträger eine festgelegte Vermögensobergrenze, insbesondere bei Finanzvermögen, erreichen beziehungsweise überschreiten.“
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Ich darf Ihnen, Herr Rechnungshofpräsident, alles Gute für Ihre persönliche Zukunft wünschen. Ich gehöre zu jenen, die ein bisschen traurig sind, dass Sie sich nicht im Kandidatenfeld für das Amt des Bundespräsidenten befinden. Das hätte das Ganze maßgeblich bereichert. (Beifall bei den NEOS sowie der Abg. Schenk.)
17.59
Präsident Karlheinz Kopf: Der von Herrn Abgeordnetem Loacker soeben eingebrachte Entschließungsantrag, der die zuletzt getätigte Aussage nicht beinhaltet, ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwort:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen betreffend Vermögensobergrenzen für Sozialversicherungsträger
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Rechnungshofaus-schusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes Reihe Bund 2014/15 (III-127/984 d.B.) – TOP 13
Der Rechnungshof-Bericht (Bund 2014/15) zeigt umfangreich Probleme im Vermö-gensmanagement ausgewählter Sozialversicherungsträger auf. Hierbei wurde vor allem auf fehlende bzw. zu wenig konkretisierte rechtliche Rahmen hingewiesen. Zumindest auf einige Teile der Rechnungshof-Kritik wurde mit dem Sozialrechtsän-derungsgesetz 2015 reagiert. Durch die Gesetzesänderung wurden Konkretisierun-gen
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