Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll113. Sitzung / Seite 243

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Betrachtet man das Pensionsrecht der Sozialversicherungen, so hat man auch dabei nach wie vor nicht die notwendige Harmonisierung herbeigeführt, sodass auch in diesem Bereich ein Harmonisierungspotenzial von 786 Millionen € offen ist.

Betrachtet man die Oesterreichische Nationalbank, so hat man da – und das wurde auch heute im Rahmen der Debatte schon angesprochen – ein Harmonisierungs­potenzial bei den Pensionen im Ausmaß von über 50 Millionen €, das noch nicht ge­hoben wurde.

Betrachtet man die Pensionsrechte der Länder, so wurde auch da ein Harmonisie­rungspotenzial von über 300 Millionen € nicht gehoben.

Betrachtet man das Pensionsrecht des ORF, so gibt es da nach wie vor unterschied­liche betriebliche Pensionssysteme, die einer Harmonisierung auch noch entgegen­stehen.

Betrachtet man die Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau, so wurde auch da ein Harmonisierungspotenzial von 16 Millionen € nicht gehoben.

Das ist der Punkt, den der Rechnungshof anführt, weil er Prüfungen durchgeführt hat, die zeigen, dass man im Rahmen der verfassungsrechtlichen Möglichkeiten genau jene Harmonisierung herbeiführen könnte, die man sich als Ziel gesetzt hat. Ich glaube, es wäre im Hinblick auf eine Pensionsgerechtigkeit, auf eine Generationengerechtigkeit und im Hinblick auf die Nachhaltigkeit der Pensionssicherungssysteme notwendig, dass man diese Harmonisierungsschritte in Angriff nimmt.

Ein weiterer Punkt, der in diesem Zusammenhang angesprochen worden ist, ist die Schule. Da möchte ich mich beim Herrn Abgeordneten Mayer und auch beim Herrn Abgeordneten Walser herzlich dafür bedanken, dass sie die Prüfberichte des Rech­nungshofes im Rahmen ihrer Debattenbeiträge für sehr positiv für die Diskussion befunden haben. Ich glaube auch, gerade die beiden heute auf der Tagesordnung stehenden Berichte zeigen, wie offenkundig es ist, dass wir im Schulbereich, im Bil­dungsbereich enorme strukturelle Probleme haben.

Wenn man sich nämlich die Schulstandortkonzepte anschaut, dann zeigt sich, dass wir nach wie vor kein einheitliches, gebietskörperschaftsübergreifendes Gebäudemanage­ment haben, dass die Kooperationen schwierig waren, dass Potenziale gemeinsamer Bundesschulzentren nicht ausreichend genutzt worden sind, dass bundesweit schulübergreifende Schulstandortkonzepte gefehlt haben, das heißt, dass man die vorhandenen Ressourcen nicht so genützt hat, dass sie in einem ausreichenden Ausmaß auch den Schülerinnen und Schülern zur Verfügung stehen.

Wenn man sich die Schulversuche anschaut – auch diese wurden angesprochen, 5 367 an der Zahl –, dann zeigt sich, dass, da über Jahrzehnte starre und ent­sprechend nicht mehr anwendbare rechtliche Bestimmungen aufrechterhalten worden sind, die Strukturreformen endlich angegangen werden sollten.

Und wenn man – das hat Herr Abgeordneter Walser angesprochen – von „Kom­petenzwirrwarr“ spricht: Die Errichtung oder die Auflassung einer Schule bedarf der Entscheidung der Gemeinde, dann bedarf es der Anhörung des Landesschulrates und in letzter Konsequenz auch der Bewilligung durch die Landesregierung. Das heißt, sogar in diesem Bereich brauchen wir alle drei Gebietskörperschaften, die zustimmen müssen, damit eine Maßnahme gesetzt wird, wobei sich jede der einzelnen Gebiets­körperschaften auf die andere verlässt, wenn es darum geht, eine Entscheidung zu treffen. Das ist sicherlich nicht im Sinne der Schülerinnen und Schüler. Aus diesem Grund kann man nur appellieren, dass auch die nötigen Reformen rasch umgesetzt werden – je schneller, desto besser.

 


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