Ein Punkt, über den wir in der Vergangenheit mehrmals gesprochen haben, ist der über Veranlagungsgeschäfte. Da möchte ich doch in Erinnerung rufen, dass dabei auch der Gesetzgeber gefragt ist. Beispielsweise hat das Vermögensmanagement ausgewählter Krankenversicherungsträger ergeben, dass am 31. Dezember 2012 3,7 Milliarden € in Wertpapieren veranlagt worden sind, gebundene und kurzfristige Einlagen, wobei eine gesetzliche Vorgabe für die Höhe beziehungsweise Funktion der Reserven der Sozialversicherungsträger gefehlt hat. Auch hier möchte ich darauf hinweisen, dass da interne Prozesse mangelhaft waren.
Was die Aufsichtsbehörden betrifft, nämlich das Gesundheitsressort, das Sozialressort und das Bundesministerium für Finanzen, bestand keine systematische trägerübergreifende Gegenüberstellung beziehungsweise Aggregation der Portfolios der Sozialversicherungsträger. Also auch da sollte man gesetzliche Rahmenbedingungen für die Veranlagung der Sozialversicherungsträger schaffen; auch da wären Maßnahmen erforderlich, um eben Transparenz zu schaffen und gleichzeitig auch in Zukunft die Finanzierung sicherzustellen.
Ein positives Beispiel für eine Zusammenarbeit zwischen einer geprüften Stelle und dem Rechnungshof ist – da gerade der Herr Bundesminister für Justiz anwesend ist – die Zusammenarbeit bezüglich der Prüfung im Justizbereich, was am Anfang nicht sehr leicht gewesen ist, weil man den Rechnungshof als Eindringling in die Unabhängigkeit der Justiz gesehen hat. Aber es hat sich gezeigt, dass die Prüfungen durch den Rechnungshof doch dazu beigetragen haben, auch im Bereich der Justizverwaltung Maßnahmen voranzutreiben.
Ich möchte noch hervorstreichen, dass es beispielsweise bei der medizinischen Versorgung im Strafvollzug zu Einsparungen von über 30 Millionen € gekommen ist und dass auch die Prüfung, die heute auf der Tagesordnung steht, nämlich Steuerung und Qualitätssicherung im gerichtlichen Strafverfahren, sicherlich dazu beiträgt, verstärkt die Dienstaufsicht beziehungsweise die Instrumente zu schärfen, damit Maßnahmen, die trotz Vorliegens der richterlichen Unabhängigkeit gesetzt werden können, zu mehr Bürgernähe und zu schnelleren Verfahren und dadurch zu einem schnelleren Zugang zum Recht führen. Das zeigt ein positives Zusammenwirken, das eben im Interesse der Betroffenen und im Interesse der Steuerzahler Vorteile bringt.
In diesem Zusammenhang herzlichen Dank für die intensive Debatte heute zu den Rechnungshofberichten. Ich freue mich auf die weiterhin ausgezeichnete Zusammenarbeit. (Allgemeiner Beifall.)
18.15
Präsident Karlheinz Kopf: Danke, Herr Präsident.
Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Die Abstimmungen erfolgen über jeden Ausschussantrag getrennt.
Zunächst Abstimmung über Tagesordnungspunkt 11: Antrag des Rechnungshofausschusses, den vorliegenden Bericht III-136 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer stimmt dafür? – Das ist einstimmig angenommen.
Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bildung für 3- bis 10-Jährige aus einer Hand.
Wer spricht sich dafür aus? – Das ist die Minderheit. Dieser Antrag ist abgelehnt.
Abstimmung über Tagesordnungspunkt 12: Antrag des Rechnungshofausschusses, den vorliegenden Bericht III-139 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer stimmt dafür? – Das ist einstimmig angenommen.
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