Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll113. Sitzung / Seite 245

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Abstimmung über Tagesordnungspunkt 13: Antrag des Rechnungshofausschusses, den vorliegenden Bericht III-127 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer spricht sich dafür aus? – Das ist wiederum einstimmig angenommen.

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Loacker, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend Vermögensobergrenzen für Sozialversicherungsträger.

Wer stimmt dafür? – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist somit abgelehnt.

18.17.1514. Punkt

Bericht des Bautenausschusses über die Regierungsvorlage (998 d.B.): Bun-desgesetz, mit dem zur Linderung der Inflationsfolgen bei den Wohnkosten das Richtwertgesetz geändert wird (2. Mietrechtliches Inflationslinderungsgesetz – 2. MILG) (1010 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nun kommen wir zum 14. Punkt der Tagesordnung.

Es gibt keine mündliche Berichterstattung.

Erste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Mag. Loacker. – Bitte.

 


18.17.37

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister Brandstetter! Hohes Haus! Jetzt rede ich einmal nicht zum Pensions­thema – Sie werden sich gar nicht auskennen. Das großartige Wort „Mietrechtliches Inflationslinderungsgesetz“ ist ja an und für sich schon einen Preis wert. Es gibt auch vor, die Inflation zu lindern, was das Gesetz natürlich nicht kann. Das Einzige, was gemacht wird, ist, dass die Inflationsanpassung dieser Richtwertmieten um ein Jahr verschoben wird und dann halt umso höher ausfällt, auf einmal.

Damit erwächst nicht nur den Vermietern ein Schaden, weil sie die Inflationsanpassung später bekommen, sondern langfristig haben die Mieter damit auch Probleme. Das hat übrigens heute auch eine Aussendung des Mieterbund-Präsidenten bestätigt. Es handelt sich um eine Milchmädchenrechnung. Sie verschaffen den Mietern jetzt einmal eine Verschnaufpause für ein Jahr, weil sich die Miete nicht erhöht. Die „Watschn“ wird umso größer, wenn nächstes Jahr eine umso größere Erhöhung kommt. Was aber passiert, ist: Investieren kann nur, wer das Geld dazu hat. Da fallen natürlich auch Investitionen aus, die zum Beispiel in Sanierungsmaßnahmen geflossen wären, die den Energieverbrauch im Gebäude gesenkt hätten. Auf den höheren Energiekosten bleibt natürlich dann der Mieter sitzen.

Was Sie mit diesem Gesetz auch machen, ist, Sie manifestieren noch einmal das Mehr­klassensystem im Mietrecht. Es gibt jetzt halt eine Gruppe von Mietern, die in den Genuss dieses Gesetzes kommt, und eine große Gruppe von Mietern, bei denen das nicht der Fall ist.

Was ich kritisiere, ist, dass in diesen hier erfassten sogenannten Altbauhäusern sicher ganz überwiegend Menschen leben, die schon sehr, sehr lange dort wohnen, und dass wir eine Gruppe auf Kosten anderer schützen. Die jungen Marktteilnehmer auf dem Wohnungsmarkt haben nämlich das Problem, dass sie davon nicht profitieren. (Abg. Steinhauser: Das ist einfach falsch!) – Ich weiß, dass die Grünen das anders sehen.

Was Sie auch tun, ist: Sie senden ein Signal an Marktteilnehmer, die grundsätzlich bereit sind, Geld zu investieren und in Wohnbau zu investieren und in die Verbes­serung von bestehenden Baulichkeiten zu investieren. Und wenn man an einen poten­ziellen Investor das Signal sendet, dass der Gesetzgeber ständig an den Bedingungen


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