Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll113. Sitzung / Seite 246

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herumdoktert, zu denen er sein Geschäft macht, zu denen er eigentlich eine Inves­titionsentscheidung trifft, die oft über Jahrzehnte kalkuliert ist, dann werden sich solche Marktteilnehmer eben verabschieden, werden sich anders entscheiden und werden ihr Geld in andere Asset-Klassen fließen lassen – und eben nicht in den Wohnbau!

Wenn Sie des Mangels an Wohnbau Herr werden wollen, dann muss die Wohnbau­politik auch Verlässlichkeit gewährleisten für jene Menschen, die ihr Geld dort inves­tieren, ihr privates Geld investieren, damit andere Menschen Wohnraum haben, den sie mieten können. (Abg. Steinhauser: Der Anteil ist so gering!) Ja, der Anteil ist so gering, weil es auch kein Interesse daran gibt. (Abg. Steinhauser: … teurer werden!) Sie gehören auch zu jenen, die die Menschen gerne in der Abhängigkeit der öffent­lichen Hand sehen und am liebsten nur öffentlichen Wohnbau hätten (Abg. Lichtenecker: Aber geh! – Abg. Kickl: Das hat der Van der Bellen beim Hearing auch gesagt!) und die Menschen dort drinnen kasernieren wollen. Gott sei Dank gibt es auch private Investoren, die ihre privaten Wohnungen und Häuser vermieten. (Beifall bei den NEOS.)

18.21


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Singer. – Bitte.

 


18.21.24

Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundes­minis­ter! Sehr geehrte Damen und Herren! Mein Vorredner hat zumindest in den Grund­zügen das 2. Mietrechtliche Inflationslinderungsgesetz bereits erklärt. Hinter­grund ist, dass mit 1. April nach der geltenden Rechtslage die sogenannten Richtwerte entsprechend Inflationsentwicklung erhöht worden wären. Dieser Richtwert bildet die rechnerische Basis für die Höhe der Mieten in rund 330 000 Haushalten österreichweit.

Seit dem Jahr 2010 erfolgt die Inflationsanpassung in einem Zweijahresrhythmus. Davor wurde jährlich angepasst. Mit dem vorliegenden Gesetz wird die für heuer vor­gesehene Erhöhung um ein weiteres Jahr ausgesetzt. Das heißt, die nächste Richt­wertanpassung erfolgt demnach erst am 1. April 2017. Das bedeutet für die Betrof­fenen für 2016 und das erste Quartal 2017 keine Erhöhung der Mieten und somit in diesem Jahr weniger Ausgaben fürs Wohnen. Allerdings muss man fairerweise darauf hinweisen, dass sich die Mieten am 1. April 2017 wahrscheinlich um rund 3,5 Prozent erhöhen werden.

Diese Maßnahme wird von den Vermietern sehr kritisch gesehen. Warum? – Weil jede Medaille natürlich auch eine zweite Seite hat: Die Mindereinnahmen bedeuten auch weniger Investitionen für die Erhaltung des Altbestandes, bedeuten auch weniger Rechtssicherheit, da die gesetzlichen Indexanpassungen mit der heutigen Gesetzes­vorlage zum zweiten Mal ausgesetzt werden.

Sehr geehrte Damen und Herren! Die besondere Herausforderung in der Wohnungs­politik ist, dass es gelingt, den benötigten Wohnraum zur Verfügung zu stellen und dass dieser auch leistbar ist. Das gelingt nur dann, wenn es zu einer Ausgewogenheit in den Bedingungen sowohl für diejenigen, die den Wohnraum schaffen, als auch für diejenigen, die den Wohnraum nutzen, kommt.

Sehr geehrte Damen und Herren, in einer sehr sachlich geführten Diskussion im Bautenausschuss wurden die vielfältigen Gründe für die Höhe der Wohnkosten diskutiert. Ich denke da an die Grundkosten, die Baustandards, die Förderrichtlinien, die Sicherheitsvorschriften, die Betriebskosten – um nur einige zu nennen –, und sie alle tragen zu einer angespannten Situation in Bezug auf Leistbarkeit bei.

Inzwischen wurde auch eine Reihe von Gegenmaßnahmen gesetzt. Ich denke da an die neuen Bauordnungen in manchen Bundesländern, ich denke an ein neues Nor-


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