Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll113. Sitzung / Seite 251

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geht, dass die Indexanpassung der Richtwerte, die eigentlich im April 2016 angestan­den wäre, ausgesetzt wird und die nächste Indexanpassung erst 2017 erfolgt. Mit diesem Gesetz bleiben die Mietkosten zumindest für ein Jahr lang für über 300 000 Haushalte gleich. Allerdings muss ich dabei schon auch bemerken, dass die Erhöhung der Richtwerte 2017 dann unweigerlich höher ausfallen wird, und es wäre sicherlich zu überlegen, ob es nicht besser und auch verträglicher für die Mieterinnen und Mieter wäre, eine jährliche Indexanpassung einzuführen, wodurch die notwendigen Anhe­bungen dann jeweils geringer ausfallen würden.

Meine Damen und Herren! Am Beispiel Mietrecht zeigt sich auch immer wieder der unterschiedliche weltanschauliche Zugang: Auf der einen Seite stehen diejenigen, die Obergrenzen bei den Mietkosten einziehen wollen, ohne zu beachten und zu berück­sich­tigen, wer den Wohnraum schafft, und vor allem, wie die Errichtung und Erhaltung finanziert werden soll. Auf der anderen Seite stehen diejenigen, die preiswerte Wohnungen durch ein entsprechendes Angebot auf dem Wohnungsmarkt erreichen wollen, dadurch nämlich, dass eine ausreichende Anzahl von Wohnungen gebaut wird, die für die Mieterinnen und Mieter dann auch preiswert zu haben sind. Das funktioniert aber nur dann, wenn die Nachfrage nach den Wohnungen befriedigt werden kann und wenn sich die Kosten für die Errichtung im Rahmen halten. Preiswerte Wohnungen erreichen wir nicht durch angeordnete Maximalmieten, irgendjemand muss ja zahlen für die Errichtung und für die Erhaltung, und das wird leider immer wieder ausge­blendet.

Meine Damen und Herren, es geht vor allem auch darum, Bauvorschriften und Normen zu entrümpeln, um auch von dieser Seite her das Bauen preiswerter zu machen, und nicht zuletzt geht es auch um den Preis der Grundstücke, der nicht ins Unendliche steigen darf, weil sich das wieder negativ auf die Baukosten und somit auch wieder auf die Mieten auswirkt.

Die Frage ist sicherlich auch: Wie muss sozialer Wohnbau ausgestattet sein?

Niederösterreich geht bei der Zurverfügungstellung von preiswertem Wohnraum wieder einmal als Vorbild voran. Allein 2016 sollen 500 Millionen € in den Wohnbau investiert werden. Ich möchte auch auf ein neues Projekt von Landeshauptmann-Stellvertreter Wolfgang Sobotka hinweisen. Im Rahmen dieses Projekts sollen standardisierte Wohn­häuser errichtet werden, in denen Wohnungen mit 60 Quadratmetern zum Preis von 250 € angeboten und gemietet werden können.

In diese Richtung müssen wir weiterdenken, denn das ist ein innovativer Vorschlag, mit dem Wohnraum geschaffen wird, der preiswert und letzten Endes für die Mieterinnen und Mieter auch leistbar ist. (Beifall bei der ÖVP.)

18.41


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Loacker. – Bitte.

 


18.41.59

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Ja, Kollege Steinhauser, es sollten sich alle hier herinnen einmal überlegen, warum wir denn zu wenig Angebot an Wohnraum auf dem Markt haben. Es gibt nämlich unzählige Regulierungen für den Bau und es gibt unzählige Regulierungen im Mietrecht, und so kommt es, dass sich Eigentümer entscheiden, ihr Eigentum eben lieber nicht zu vermieten, weil das Mietrecht die Gefahr beinhaltet, dass ich mein Eigentum nie mehr zurückbekomme, wenn ich im Mietvertrag einen kleinen Fehler mache. Und es gibt Menschen, die sich aufgrund der vielen Regulierungen entschei­den, gar nicht erst etwas zu bauen, was man später vermieten kann.

 


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