Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll113. Sitzung / Seite 250

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Strolz.) Nicht die Betriebskosten, sondern die Wohnkosten sind um 41 Prozent bei den Neuvermietungen gestiegen (neuerlicher Zwischenruf des Abg. Strolz), weil immer mehr verlangt wird, weil Wohnen immer mehr zum Produkt wird und immer weniger als Grundbedürfnis gesehen wird. (Weitere Zwischenrufe bei den NEOS.)

Wohnen ist aber kein Produkt wie jedes andere, Wohnen ist ein knappes Gut, das von vielen nachgefragt wird, weil es ein Grundbedürfnis ist. Und wenn etwas wenig vor­handen ist, wo es ein geringes Angebot mit einer hohen Nachfrage gibt, dann führt das zwangsläufig dazu, dass der Mietzins steigt.

Selbstverständlich: Natürlich liegt die Lösung nicht alleine im Mietrecht, das ist schon richtig. Es muss mehr gebaut werden. (Abg. Strolz: Genau!) Es muss bei den Bauord­nungen entrümpelt werden. (Abg. Kickl: … Gebühren!) All das sind Ansätze, sind unterschiedliche Stellschrauben, an denen gedreht werden muss. Aber so zu tun, als müssten wir beim Mietrechtsgesetz nichts tun oder im Sinne des NEOS-Voodoo-Liberalismus alles nur deregulieren, dann wird es billiger, das ist ein Versprechen, das nicht funktionieren wird!

Nein, wir brauchen eine dringende Reform dieses Mietrechtsgesetzes, weil Wohnen nicht irgendein Produkt ist, auf das man verzichten kann, sondern weil es ein Grund­bedürfnis ist und die Politik die Rahmenbedingungen für dieses Grundbedürfnis defi­nieren muss!

Daher, Herr Minister und SPÖ und ÖVP: Ihr seid jetzt wirklich gefordert! Es wird nicht länger akzeptabel sein, dass ihr wegschaut oder mit kleinen Maßnahmen agiert, wenn die auch besser als nichts sind. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

18.37


Präsident Karlheinz Kopf: Herr Bundesminister Dr. Brandstetter hat sich zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


18.37.26

Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Das nun vorliegende Gesetz, das formell in meine Zuständigkeit fällt, hat nicht nur einen ehrlichen Titel, sondern selbst­ver­ständlich auch einen ehrlichen Inhalt. Denn: Es geht um eine einjährige Aussetzung der Indexierung der Richtwerte. Das ist eine Entlastung für ein Jahr für einen nicht unbeträchtlichen Teil der Mieter – nicht mehr, aber auch nicht weniger!

Dass das natürlich nichts damit zu tun hat, dass vielfach ein substanziell neugeregeltes Mietrecht gefordert wird, ist klar, aber gerade die Debatte in den letzten Minuten hat gezeigt, dass es sich dabei um eine gesellschaftspolitisch höchst strittige Materie han­delt. Es braucht da einen entsprechenden Konsens. Wir können ihn nicht erzwingen, ich kann nur versichern (Abg. Pirklhuber: Ein bisschen lauter, wir hören nichts! Durch­aus etwas emotionaler!), dass unser Haus mit seinen Experten zur Verfügung steht, wenn es darum geht, legistisch das umzusetzen, worauf man sich hier im Hause einigt. Darauf hoffen wir! – Danke. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Pirklhuber: Okay!)

18.38


Präsident Karlheinz Kopf: Danke, Herr Bundesminister.

Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Ofenauer. – Bitte.

 


18.38.43

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Wir diskutieren jetzt das 2. Mietrechtliche Inflationslinderungsgesetz, bei dem es darum


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