Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung / Seite 24

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Österreichs Pensionspolitik im Rahmen des Europäischen Semesters

Interessant sind deshalb die unterschiedlichen Auffassungen Schellings und seines Ressorts im Vergleich zu jenen des Sozialministeriums z.B. im Rahmen von gefor­derten Maßnahmen und bereits erfolgten Maßnahmen im Rahmen des europäischen Semesters und entsprechenden länderspezifischen Empfehlungen bzw. des ent­sprechenden Länderberichts der europäischen Kommission.

Österreich hat nämlich mit den Reformen im Bereich der Invaliditäts- und Berufs­unfähigkeitspension statistisch das Pensionsantrittsalter nach oben geschraubt und sich mit der Verschärfung der Hacklerpension eine kurze Verschnaufpause verschafft, doch die Nachhaltigkeit und der budgetäre Erfolg dieser Maßnahmen sind mehr als fraglich, was auch die Europäische Kommission bereits im „Länderbericht Österreich 2015“ verdeutlicht. Dabei wird klar, dass die Europäische Kommission mit Hilfe des Finanzministers dem Sozialminister mit seiner statistischen Schönrechnerei auf die Schliche gekommen ist, denn das gesteigerte Pensionsantrittsalter hat offenbar 2015 nicht den erwarteten budgetären Erfolg gebracht:

„Wenngleich es noch zu früh ist, um die tatsächlichen budgetären Auswirkungen dieser Reformen zu bewerten, ist unklar, welche Einsparungen auf ihrer Grundlage erzielt werden können, insbesondere im Vergleich zu Ex-ante-Schätzungen der Regierung. Ohne die Einsparungen, die sich aus der lediglich moderaten Anhebung der beste­henden Renten in den Jahren 2013 und 2014 ergeben, wurde der Gesamtbetrag der aus der Umsetzung der verschiedenen Rentenreformen bis 2016 erwarteten Ein­spa-rungen im Stabilitätsprogramm 2012 auf etwas über 4 Mrd. EUR geschätzt (davon 520 Mio. EUR 2013, 267 Mio. EUR 2014, weitere 420 Mio. EUR 2015 und zusätzliche 430 Mio. EUR 2016). Während alle neueren Haushaltsdokumente die Höhe der Ein­spa­rungen in den Jahren 2013 und 2014 bestätigt haben, werden der jüngsten Übersicht über die Haushaltsplanung zufolge im Jahr 2015 infolge des Anstiegs des tatsächlichen Pensionsalters lediglich Einsparungen in Höhe von 60 Mio. EUR erwartet. Die Gründe für diese offenbar erfolgte Revision der Schätzungen sind unklar, vor allem deshalb, weil sie nicht mit den guten Fortschritten bei der Anhebung des tatsächlichen Pensionsalters im Einklang zu stehen scheint.“ (Länderbericht Österreich 2015)

Das Sozialministerium weiß selbst nicht, wie die Kommission zu diesen Zahlen kommt: „Für die Haushaltsplanung ist das Bundesministerium für Finanzen zuständig. Die € 420 Millionen wurden vom Finanzministerium errechnet und sind auch für das Sozialministerium nicht nachvollziehbar. Das wurde vom Sozialministerium auch nach Brüssel gemeldet.“ (4339/AB XXV.GP) – Das Finanzministerium scheint in diesem Zusammenhang der Europäischen Kommission entweder etwas vorzuspielen, oder tatsächlich eine verfehlte Politik des Sozialministeriums im Pensionsbereich aufzu-zeigen. Jedenfalls liegt damit auf der Hand, dass das Pensionsantrittsalter als Grad­mes­ser über die Wirksamkeit von Maßnahmen im Pensionsbereich, aufgrund statis­tischer Tricks, für die europäische Kommission keinen Indikator mehr darstellt, sondern nur noch die tatsächlichen budgetären Erfolge ausschlaggebend sind. Weshalb auch im aktuellen Länderbericht für Österreich für 2016 lediglich noch erläutert wird, dass das Pensionsantrittsalter zwar steigt, aber auf positive budgetäre Effekte wird in dem Bericht (mangels ebensolcher) nicht eingegangen. Vielmehr hält die Europäische Kommission fest, dass zur budgetären Nachhaltigkeit des Pensionssystems weitere Einschränkungen bei Frühpensionierungen nötig sind.

Der vorläufige Bundesrechenabschluss 2015

Besonders interessant sind die Bewertungen der budgetären Situation des österreichi­schen Pensionssystems vor allem im Hinblick auf die tatsächliche budgetäre Entwick-


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