Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung / Seite 26

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Schlussendlich hatte das Expertenpapier jedenfalls wenig Einfluss auf die Positio­nie­rung des Finanzministeriums in den Verhandlungen, weil sich der Finanzminister und die gesamte ÖVP von der ursprünglichen Forderung beispielsweise einer Pensions­automatik bereits vor Verhandlungsbeginn verabschiedet hatten, und damit von wesentlichen Maßnahmen, die budgetpolitisch und zur Absicherung des Pensions­systems nötig gewesen wären. Lieber hat sich auch die ÖVP im Verhandlungsendspurt auf Nebenschauplätze begeben – ob die Präsidentschaftskandidatur des ÖVP-Senio­renbundobmannes und Beziehers einer Superpension damit zu tun hat, sei dahin­gestellt.

Ergebnisse des „Pensionsgipfels“

Die Ergebnisse des „Pensionsgipfels“ insbesondere im Hinblick auf die langfristige Finanzierbarkeit des Pensionssystems sind, wenn überhaupt ersichtlich, dann eher negativ. Die wesentlichen Kostentreiber, die auch immer wieder im Rahmen der länderspezifischen Empfehlungen der Europäischen Kommission im Rahmen des Europäischen Semesters angesprochen sind, werden nicht einmal angestreift und völlig außen vor gelassen. Das auch, obwohl nur wenige Tage vor dem Pensionsgipfel abermals im Rahmen des Länderberichts für Österreich für 2016 auf entsprechende Reformnotwendigkeiten hingewiesen wurde.

Ob die finanziellen Einsparungen auf dem Nebenschauplatz des Rehabilitationsgeldes überhaupt eine Absicherung des Pensionssystems in irgendeiner Weise gewährleisten können, bleibt mehr als fraglich, da ja schon die Europäische Kommission festgestellt hat, dass die Entwicklung des Pensionsantrittsalters (mit Hilfe des Rehabilita­tions­geldes) keine bedeutsamen Einsparungen im Pensionsbereich gebracht hat. Umfang­reiche Einsparungen wird es in diesem Bereich kaum geben. Wenn es Einsparungen geben wird, dann in einem geringen Umfang und in einer sehr langfristigen Per­spektive.

Auch die anderen kleineren Punkte, die sich jetzt im Regierunspapier des „Gipfels“ finden, stellen keine Entlastung für das Pensionssystem dar und lassen dieses schrott­reife Pensionssystem nicht nur ungebremst, sondern mit erhöhter Geschwindigkeit auf die nächste Wand zusteuern. Tatsächlich führen nämlich einige gesetzte Maßnahmen nicht zu Einsparungen, sondern zu weiteren Ausgabensteigerungen im Bereich der Pensionsversicherung, wie z.B.

Die erhöhte Ausgleichszulage von 1.000 Euro für Alleinstehende pro Monat bei langer Versicherungsdauer

Halbierung des Pensionsversicherungsbeitrages nach Erreichen des gesetzlichen Pen­sionsantrittsalters

Nachträglich verbesserte Anrechnung von Kindererziehungszeiten als pensionsbegrün­dende Versicherungszeiten.

Die wesentlichen Reformschritte lassen sich auf die gesetzliche Pensionsversicherung reduzieren. Ein Bereich der mit dieser Reform völlig ausgespart bzw. als Randnotiz bestehen bleibt, sind die Bereiche, in denen der Finanzminister tatsächlich budget­politisch letztverantwortlich ist: die Beamtenpensionen. Vielleicht ist der Fokus der letz­ten Monate des Finanzministers auf die öffentliche Pensionsversicherung nur ein Ablenkungsmanöver von den Problemen in der eigenen Einflusssphäre. Weshalb ein Versagen beim „Pensionsgipfel“ nicht weiter verwunderlich scheint.

Versagen des Finanzministers in seinem Pensionseinflussbereich

Mit der Randnotiz wurde das Thema Beamtenpensionsrecht von der Regierung zumin­dest erwähnt:

 


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