All diese Geschehnisse der letzten Monate zeigen vor allem ein Bild: das Finanzministerium und insbesondere der Finanzminister kümmern sich in keiner Weise darum, dass in seinem Einflussbereich im Pensionsbereich etwas Positives geschieht. Viel schlimmer ist aber noch, dass sein Fokus auf die soziale Pensionsversicherung keine Reformen hervorbrachte, die eigentlich aus Sicht des Bundesministers stets in Aussicht gestellt wurden.
Gerade aus diesem Grund muss dem Finanzminister im Pensionsbereich ein völliges Versagen vorgeworfen werden – weder seinen eigenen Forderungen kann er gerecht werden, noch hat er in irgendeiner Weise versucht, in seinem Einflussbereich etwas zur Stabilität und Leistungsgerechtigkeit des Pensionssystems beizutragen.
Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende
Dringliche Anfrage:
Europäisches Semester
1. Weshalb wurde ursprünglich für 2015 angenommen und der Europäischen Kommission gemeldet, dass die erwarteten Einsparungen aufgrund des steigenden Pensionsantrittsalters nicht wie ursprünglich in der Haushaltsplanung angenommen 420 Millionen Euro, sondern nur 60 Millionen bringen?
2. Wurde diese Zahl inzwischen korrigiert?
3. Wieso wurden hier vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz andere Zahlen angenommen, als sie laut Auskunft des Ministeriums vom Bundesministerium für Finanzen an die Europäische Kommission gemeldet wurden?
4. Wie hoch waren schlussendlich die tatsächlichen Einsparungen, die 2015 durch die verschiedenen Pensionsreformen der letzten Jahre erreicht werden konnten?
5. Wie beurteilen Sie die Ansicht der EU-Kommission zu den bisherigen Reformen, wonach das Pensionsantrittsalter nicht mehr als Gradmesser für den budgetären Erfolg von gesetzten Maßnahmen im Pensionsbereich taugt?
6. Welche Empfehlungen des aktuellen Länderberichts und der länderspezifischen Empfehlungen der EU-Kommission sehen Sie durch die Ergebnisse des Pensions„gipfels“ als umgesetzt?
7. Welche Reaktion richten Sie an die EU-Kommission auf diesen aktuellen Länderbericht hin?
8. Wie erfolgt die Abstimmung der Reaktionen und Maßnahmen als Folge des Länderberichts der EU-Kommission mit dem BMASK?
9. Wieso wurden in der „Übersicht über die österreichische Haushaltsplanung 2016“ keine Maßnahmen zur Umsetzung der Empfehlung „Harmonisierung Pensionsantrittsalter vorziehen und gesetzliches Pensionsalter an Lebenserwartung koppeln“ angeführt?
10. Haben Sie im Rahmen des EcoFin-Rates den länderspezifischen Empfehlungen 2015 zugestimmt und damit einerseits einer Koppelung des Pensionsantrittsalter an die Lebenserwartung und einer früheren Angleichung des Frauenpensionsantrittsalters?
11. Wenn nein, warum nicht?
12. Wenn ja, wieso stimmen Sie solchen Empfehlungen zu, setzen aber keine Schritte z.B. im Rahmen des Pensions„gipfels“ um diese Maßnahmen auch tatsächlich umzusetzen?
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