Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung / Seite 37

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lich sind, den Bereich der Beamtenpensionen, haben Sie völlig ausgespart. Da gibt es nur eine kleine Randnotiz in Ihrem Pensionsgipfel-Papierchen:

„Die Bundesregierung bekennt sich dazu, die Harmonisierung der unterschiedlichen Pensionssysteme voranzutreiben. Ziel ist es, ein auf der Bundesregelung (Allgemeines Pensionsgesetz) basierendes einheitliches Pensionsrecht zu schaffen.“

Schon wieder solch eine Kaugummi-Formulierung! (Zwischenbemerkung von Bundes­minister Schelling.) Ich kann den Roten nur dazu gratulieren, wie sie es geschafft haben, da hinauszukommen.

Warum haben Sie da nichts gemacht, Herr Minister? Sogar Karl Blecha, und der ist bei Gott nicht der Pensionsreformmotor, hat gesagt, bei der Harmonisierung der Beamten­pen­sionen könnte man schon etwas machen. Und diese Chance, für mehr Gerech­tigkeit zu sorgen, für ein gemeinsames, gleiches Pensionsrecht für alle Österreicherin­nen und Österreicher zu sorgen, diese Chance haben Sie verstreichen lassen!

Die Harmonisierung der Pensionssysteme könnte viel schneller vonstattengehen, aber stattdessen haben Sie selbst in die Debatte eingeworfen, man könnte beim Pensions­konto ein paar Verschlechterungen vornehmen. Das habe ich persönlich als Unver­schämtheit empfunden, denn das Pensionskonto betrifft genau die Menschen in Österreich, die heute schon das schlechteste aller Pensionssysteme haben, und bei denen hätten Sie weitere Verschlechterungen für möglich gehalten. Die eigene Klientel aber, die schwarzen Beamten, die werden weiterhin geschützt und die dürfen ungeschoren in ihren Privilegien weiterleben.

Den Unterschied zwischen den Versicherten im ASVG beziehungsweise im APG und den Beamten haben Sie sogar noch einmal verstärkt, nämlich dort, wo es um die Möglichkeiten des Zuverdienstes in der Pension geht. Schon jetzt war und ist es eine bestehende Ungerechtigkeit, dass, wenn jemand wegen langer Versicherungsdauer in vorzeitige Alterspension geht, er nur bis zur Geringfügigkeitsgrenze dazuverdienen darf und sonst eine Pensionskürzung erfährt. Beamte haben das nicht, die können, wenn sie in Pension sind, immer unbegrenzt dazuverdienen.

In Ihrem Pensionsgipfelpapierchen steht jetzt drinnen, dass man künftig auch bei Erreichen des Regelpensionsalters Pensionskürzungen erfährt, wenn man eine be­stimmte Einkommensschwelle überschreitet. Sie haben also den Unterschied zwischen den Beamten und dem normalsterblichen Sozialversicherten noch weiter vergrößert. Das war ein Gipfel der Ungerechtigkeit, Ihr Pensionsgipfelchen!

Klar, die, die da am Tisch gesessen sind, die betrifft es nicht, denn Werner Muhm mit seiner fetten Arbeiterkammer-Zusatzpension muss sich im Alter nichts dazuverdienen, damit er seinen Lebensstandard halten kann. Den betrifft das nicht. Das betrifft die Kleinen, die sagen: Ein paar Stunden pro Woche arbeite ich noch, nütze ich mein Wissen, nütze ich meine Erfahrung, um mir meine bescheidene Pension – im Schnitt sind das für den Pensionisten in Österreich 1 100 € – ein bisschen aufzufetten!

Denen aber setzen Sie zu – und die großen Fische lassen Sie davonkommen. Alle, die da am Verhandlungstisch gesessen sind, sind von diesen Regelungen für die kleinen Pensionisten nicht betroffen.

Auch beim Grundsatz Rehabilitation vor Pension haben Sie wieder die Beamten außen vor gelassen. Man hat sich über die Rehabilitation für die Versicherten im ASVG des Langen und des Breiten unterhalten, aber für die Beamten gelten immer noch die Regelungen für die Ruhestandsversetzung wegen Dienstunfähigkeit wie eh und je.

Auch beim Thema Luxuspensionen – das war vermutlich nicht einmal gescheit Thema bei Ihrem Gipfel – hätte der Finanzminister ein ureigenes Interesse, bei den


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