Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung / Seite 42

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Beamten auf Bundesebene tatsächlich eine Pensionsreform durchgeführt haben, die dazu führt, dass die Beiträge massiv nach unten gehen. Die einzelnen Länder haben unterschiedliche Maßnahmen gesetzt, aber das sind ja Bestimmungen, die nicht im jetzigen Finanzausgleich drinnen sind, sondern schon lange davor. Da gibt es eben auch ein Bundesland, das beschlossen hat, das bis 2042 zu tun. Jetzt kann ich das gerne wiederum aufgreifen, aber vielleicht ist Ihnen auch der Kommentar des zustän­digen Landeshauptmannes noch in Erinnerung, den er mir mit den einfachen Worten übermittelt hat: Das geht den Finanzminister gar nichts an!

Da bin ich anderer Auffassung, und daher werden wir das Thema klarerweise aktua­lisieren. (Beifall bei der ÖVP.)

Wenn Sie glauben, es gäbe jetzt eine weitere Ungleichbehandlung zwischen Männern und Frauen, dann hätten Sie das Papier lesen müssen, denn die Bonusvariante, wenn man keine Pension bezieht, gilt nun für Männer und Frauen völlig identisch von 60 bis 63 Jahren beziehungsweise von 65 bis 68 Jahren. Und warum ist das so? – Weil wir heute schon eine Korridorpension bis 68 bei den Männern haben, während das bei den Frauen nicht der Fall ist. Um eine Gleichbehandlung herzustellen, haben wir diese Dreijahresregelung hineingenommen. Der Aufschub-Bonus bleibt bei 4,2 Prozent pro Jahr plus die halbe Pensionsbeitragszahlung. Da können Sie sich gerne ausrechnen, welche Auswirkungen das bei einer durchschnittlichen Pension hat.

Das ist eine Übergangsregelung, weil man sich, wie Sie zu Recht sagen, nicht darauf einigen konnte, das Frauenpensionsalter früher als geplant in kleineren Schritten anzuheben. Daher hat man gesagt: Wir machen jetzt eine Bonusregelung, damit der Anreiz größer wird.

Wir haben das Pensionssplitting auf pro Kind 7 Jahre, maximal 14 Jahre deutlich ausgeweitet, und wir haben die Anrechnung von Kindererziehungszeiten als pensions­be­gründend, aber nicht pensionserhöhend festgehalten.

Ein großer Block in diesem Papier – das ist eine Folgewirkung der Pensions­re­form 2014 – beinhaltet die Frage, wie wir mit den Invaliditäts- und Frühpensionen umgehen. Da sehen wir dringenden Handlungsbedarf und daher beschäftigt sich auch das Papier stark damit. Wenn Sie sich die Zahlen betreffend das faktische Pensions­antrittsalter anschauen, so ist der größte Faktor, warum wir mit dem faktischen Pensionsantrittsalter nicht hinaufkommen, der Bereich Früh- und Invaliditätspensionen, die in Österreich weit öfter vorkommen als im europäischen Schnitt. Daher haben wir ein ganzes Paket verabschiedet – von Frühintervention über Veränderungen im Reha-Bereich bis hin zu Meldepflichten –, das dazu führen wird, dass das Problem, das offensichtlich mit 2014 nicht in dem Umfang gelöst wurde, wie man das erwartet hat, jetzt lösbar ist.

Bezüglich der Fragen, die Sie gestellt haben, muss ich – bevor ich sie kurz beant­worte – noch etwas festhalten: Das ist etwas schwierig. Frau Präsidentin, 95 Fragen liegen vor, und wir haben gerade einmal knapp drei Stunden Zeit, alle diese Fragen zu behandeln. – Das ist in Ordnung! Ich werde, soweit es irgendwie geht, nun versuchen, die Fragen zu beantworten, ich schicke aber voraus, dass ich die Auffassung vertrete, dass wir in den grundsätzlichen Fragen weiterhin Diskussionsbedarf haben werden.

Ich glaube nicht, dass wir mit diesen kleinen Schritten langfristig schon am Ende der Fahnenstange angelangt sind. (Abg. Neubauer: Sie meinen den Koalitionspartner!?) – Ich komme zu den ... (Abg. Neubauer: Den Koalitionspartner meinen Sie?) – Ich habe überhaupt niemanden genannt, sondern ich habe nur gesagt, wir werden diesen Diskussionsbedarf haben, und ich bin überzeugt davon, dass dieses Parlament sich noch sehr oft mit der Frage beschäftigen wird. (Abg. Kickl – auf Bundesminister Stöger weisend –: Er hat aber die verkrampfte Körperhaltung ..., der Herr Bundesminister!)


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