Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung / Seite 43

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Immerhin haben ja die NEOS schon die zweite Aktion hier innerhalb von ein paar Wochen gestartet.

Zu den Fragen 1 bis 3:

Die damaligen Schätzungen aus dem Jahr 2012 bezogen sich auf das Jahr 2015. Die Höhe der Einsparungen wurde aufgrund aktueller Daten aus dem Bereich der Pensionsversicherung angepasst.

Zur Frage 4:

Gegenüber dem – das ist das, was Sie kritisieren; ich erkläre es dann noch einmal etwas später – Bundesvoranschlag 2015 in der Höhe von 10,68 Milliarden € – die 20 Milliarden, von denen Sie immer reden, sind nämlich auch die Zahlungen für Aktiv­pensionen und nicht die Zuschüsse in Systeme; das muss man auseinanderhalten, denn in dem einen Fall sind wir Dienstgeber und im anderen Fall sind wir sozusagen diejenigen, die den Zuschuss leisten –; also: Gegenüber dem Bundesvoran­schlag 2015 in der Höhe von 10,68 Milliarden € wurde ein Erfolg in diesem Jahr in der Höhe von 10,17 Milliarden € erzielt. Aus diesem Vergleich ergibt sich eine Einsparung gegenüber dem Bundesvoranschlag in der Höhe von 500 Millionen €. – Ich komme bei den Fra­gen 16 bis 26 noch einmal darauf zurück.

Zu den Fragen 5 und 8:

Der Länderbericht zu Österreich ist ein Bericht der Europäischen Kommission – nicht der Mitgliedstaaten und auch kein gemeinsamer Bericht –, der nach Veröffentlichung in diversen EU-Gremien, unter anderem im Wirtschaftspolitischen Ausschuss bezie­hungs­weise im Wirtschafts- und Finanzausschuss, aber auch in Gremien, die vom BMASK beschickt werden, diskutiert wird. Der Bericht dient als Orientierung für die Erstellung der Nationalen Reformprogramme sowie der Stabilitäts- und Konvergenz­programme. Die offizielle österreichische Stellungnahme zum Länderbericht erfolgt im Nationalen Reformprogramm und wird durch das Bundeskanzleramt koordiniert.

Wir teilen nicht alle Elemente des Länderberichtes uneingeschränkt. Selbstverständlich ist das effektive Pensionsantrittsalter auch weiterhin entscheidend für den budgetären Erfolg. Dass die Kommission ihren Fokus auf das gesetzliche Pensionsantrittsalter richtet, ist eine Entscheidung, die wir nicht beeinflussen können.

Zu den Fragen 6 und 7:

Das effektive Pensionsantrittsalter ist aufgrund der in der Vergangenheit gesetzten Pensionsreformmaßnahmen nur sehr leicht gestiegen – unter anderem wurden Maßnahmen gesetzt, die den Zugang zu den Vorruhestandsregelungen und der Invali­ditätspension einschränken. Auch konnte die Beschäftigungsquote von Älteren sowie von Frauen erhöht werden, insbesondere durch gezielte aktive Arbeitsmarktpolitik für Personen im Alter 50+ sowie durch den Ausbau der Kinderbetreuung.

Die Kommission sieht da – aus meiner Sicht zu Recht – nur einen begrenzten Fortschritt, aber sie sieht einen Fortschritt.

Beim Pensionsgipfel wurden Maßnahmen beschlossen, um einen längeren Verbleib im Erwerbsleben attraktiver zu machen. Dadurch wird die langfristige Nachhaltigkeit des Pensionssystems verbessert – das ist die Empfehlung eins – und die Arbeitsmarkt­beteiligung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhöht – das ist Empfehlung zwei.

Zu den Fragen 9 bis 12:

Die länderspezifischen Empfehlungen werden von der Europäischen Kommission formuliert. Sie beruhen auf der Einschätzung der Expertinnen und Experten der Euro-


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