päischen Kommission und geben den Rahmen und die Zielrichtungen für die wirtschaftspolitischen Maßnahmen vor. Die Umsetzung der Empfehlungen wird im Europäischen Semester überwacht.
Prinzipiell gilt da das Prinzip: Comply or explain. Änderungswünsche betreffend die Empfehlungen der Europäischen Kommission müssen begründet und auch von einer qualifizierten Mehrheit unter den Mitgliedstaaten unterstützt werden, ansonsten gelten die ursprünglichen Empfehlungen der Europäischen Kommission als angenommen.
Österreich bringt regelmäßig Änderungs- und Formulierungswünsche hinsichtlich der Empfehlungen ein. Diese werden stets mit dem Koalitionspartner über das Bundeskanzleramt abgestimmt. Abgesehen von faktischen Korrekturen sind inhaltliche Änderungen an den Empfehlungen schwer durchzubringen. Im Vorjahr konnten wir nicht die nötige Unterstützung für die österreichische Position gewinnen.
Hinsichtlich der Koppelung des gesetzlichen Pensionsantrittsalters an die Lebenserwartung sowie die frühere Angleichung des Frauenpensionsantrittsalters gibt es in der Regierung unterschiedliche Standpunkte. Daher gab es auch im Rahmen des Pensionsgipfels, aber auch schon bei der Erstellung der Übersicht über die österreichische Haushaltsplanung im Oktober des Vorjahres keine politische Einigung auf entsprechende Maßnahmen.
Die österreichische Bundesregierung bekennt sich zu den im Regierungsübereinkommen gesetzten Zielen, unter anderem der Erhöhung des effektiven Pensionsantrittsalters und der Steigerung der Beschäftigungsquote älterer Arbeitnehmer sowie von Frauen.
Zu den Fragen 13 bis 15:
Aus meiner Sicht sind die internationalen Empfehlungen, wie sie zum Beispiel von der Europäischen Kommission veröffentlicht werden, eine von mehreren Möglichkeiten zur langfristigen Sicherung des österreichischen Pensionssystems. Zur Umsetzung innerhalb einer Koalition bedarf es aber auch der Übereinstimmung beider Partner in der Regierung.
Zu den Fragen 16 bis 26:
Jetzt komme ich noch einmal auf diesen Punkt zurück, warum diese Zahlen differieren. – Die Frage ist: Setzt man die Zahlen in Vergleich zum Bundesvoranschlag oder zum Ergebnis? Der Erfolg im Jahr 2014 hat rund 10,4 Milliarden € betragen und im Jahr 2015 10,17 Milliarden €. Vergleicht man Erfolg mit Erfolg, so sind die Auszahlungen im Jahr 2015 um rund 230 Millionen € geringer als im Jahr 2014. Da vergleicht man Auszahlung mit Auszahlung, nicht Bundesvoranschlag mit tatsächlichem Ergebnis.
In der UG 22 erfolgen die Auszahlungen dabei auf monatlicher Basis, das heißt auf Basis einer Bevorschussung.
Die Prognose für 2015 ist der Bundesvoranschlag. Hier ist vom Gesetzgeber kein Spielraum für unterschiedliche Sichtweisen zwischen dem BMF und dem BMASK vorgesehen.
Gegenüber dem Bundesvoranschlag 2015 in einer Höhe von 10,68 Milliarden € wurde tatsächlich ein Erfolg in der Höhe von 10,17 Milliarden € erzielt. Aus diesem Vergleich ergibt sich eine Einsparung in Höhe von 500 Millionen €. Dieser Trend sollte sich in den nächsten Jahren fortsetzen.
Zur Absicherung der langfristigen Sicherheit bedarf es immer wieder der kurz- und mittelfristigen Überprüfung der Entwicklungen im Pensionssystem. Der aktuelle Trend
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