Zu den Fragen 46 bis 53:
Die Ergebnisse des Pensionsgipfels sind auf technischer Ebene noch zu konkretisieren und legistisch umzusetzen. Zum jetzigen Zeitpunkt liegt die erforderliche WFA mit den Abschätzungen nicht vor, weil zuerst die Legistik durch das BMASK ausgearbeitet werden muss, um die endgültigen Abschätzungen vorzunehmen. Das ist ein Prozess, der auch immer wieder gewünscht wird und den wir auch parlamentarisch so behandeln werden.
Zu den Fragen 54 bis 65:
Die Bundesregierung bekennt sich dazu, die Harmonisierung der unterschiedlichen Pensionssysteme voranzutreiben. Die Angleichung auf das Pensionskonto wird bei den Bundesbeamten bis zum Jahr 2028 umgesetzt. Ich habe es schon erwähnt, es gibt ein Bundesland, dort lässt man sich bis 2042 Zeit damit.
Ziel ist es, ein auf der Bundesregelung – sprich: Allgemeines Pensionsgesetz – basierendes einheitliches Pensionsrecht zu schaffen. Das ist Ziel dieser Bundesregierung!
Und weil Sie auch mehrfach die Bundesbeamten angesprochen haben, komme ich darauf zu sprechen: Im Bereich der Bundesbeamten ist dieser Prozess im Rahmen eines neuen Dienstrechtes zu verhandeln. Diese Modernisierung des Dienstrechts ist Gegenstand des Regierungsprogramms und wird demnächst vom BKA initiiert werden.
Im Bereich der Länder soll die Harmonisierung der Systeme ebenfalls im Rahmen dieses Prozesses mitverhandelt werden. Derzeit ist völlig offen, inwiefern die Einschränkung beim Zuverdienst überhaupt geregelt wird. Der diesbezügliche parlamentarische Prozess ist abzuwarten.
Wenn Sie die heutigen Medien verfolgen, so werden Sie erfahren, dass es so zu sein scheint, dass die von Ihnen in Ihrer Frage vorgeworfene Form betreffend Zuverdienst und Abschläge in Wirklichkeit nicht kommt.
Zu den Fragen 66 bis 73:
Durch das Sonderpensionenbegrenzungsgesetz wurde unter anderem eine Obergrenze für Ruhe- und Versorgungsbezüge aufgrund der Pensionsordnungen der Oesterreichischen Nationalbank eingeführt. Ebenso sind nunmehr für besonders hohe Leistungen aus Sonderpensionen bei Rechtsträgern im Einflussbereich des Bundes Pensionssicherungsbeiträge vorgesehen. Die einzelnen Gesellschaften stehen Ihnen gerne zur Verfügung – vom Tiergarten Schönbrunn bis hin zum ORF.
Durch die Erhöhung der Pensionssicherungsbeiträge im Bereich der Pensionen von Altpolitikern, Beamten, Bediensteten der ÖBB sowie mittelbar durch Beitragserhöhungen und die Erhöhung von Pensionssicherungsbeiträgen im Bereich der Oesterreichischen Nationalbank und der Sozialversicherungsträger entstehen beim Bund Mehreinnahmen. Neben dem Bund sind über 70 Institutionen von den Bestimmungen des Sonderpensionenbegrenzungsgesetzes umfasst. Für die 9 600 Personen wurden Pensionssicherungsbeiträge eingeführt oder erhöht beziehungsweise Pensionsbeiträge erhöht. Dabei ist für die Jahre 2015 bis 2018 von einer Nettofinanzierung des Bundes in der Höhe von 5,9 Millionen € auszugehen.
Zum Stichtag 31. Dezember 2015 liegen dem Bundesministerium für Finanzen betreffend die angesprochenen Rechtsträger keine Daten hinsichtlich der Rückstellungserfordernisse für die Altersversorgung vor. Betreffend die Oesterreichische Nationalbank kann betreffend Daten zum Stichtag 31. Dezember 2014 auf den Geschäftsbericht der Oesterreichischen Nationalbank hingewiesen werden. Aufgrund der Erfordernisse des Sonderpensionenbegrenzungsgesetzes hat sich demnach das erforderliche Deckungs-
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite