Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung / Seite 46

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Zu den Fragen 46 bis 53:

Die Ergebnisse des Pensionsgipfels sind auf technischer Ebene noch zu konkretisieren und legistisch umzusetzen. Zum jetzigen Zeitpunkt liegt die erforderliche WFA mit den Abschätzungen nicht vor, weil zuerst die Legistik durch das BMASK ausgearbeitet werden muss, um die endgültigen Abschätzungen vorzunehmen. Das ist ein Prozess, der auch immer wieder gewünscht wird und den wir auch parlamentarisch so behan­deln werden.

Zu den Fragen 54 bis 65:

Die Bundesregierung bekennt sich dazu, die Harmonisierung der unterschiedlichen Pensionssysteme voranzutreiben. Die Angleichung auf das Pensionskonto wird bei den Bundesbeamten bis zum Jahr 2028 umgesetzt. Ich habe es schon erwähnt, es gibt ein Bundesland, dort lässt man sich bis 2042 Zeit damit.

Ziel ist es, ein auf der Bundesregelung – sprich: Allgemeines Pensionsgesetz – basie­rendes einheitliches Pensionsrecht zu schaffen. Das ist Ziel dieser Bundesregierung!

Und weil Sie auch mehrfach die Bundesbeamten angesprochen haben, komme ich darauf zu sprechen: Im Bereich der Bundesbeamten ist dieser Prozess im Rahmen eines neuen Dienstrechtes zu verhandeln. Diese Modernisierung des Dienstrechts ist Gegenstand des Regierungsprogramms und wird demnächst vom BKA initiiert werden.

Im Bereich der Länder soll die Harmonisierung der Systeme ebenfalls im Rahmen die­ses Prozesses mitverhandelt werden. Derzeit ist völlig offen, inwiefern die Ein­schrän­kung beim Zuverdienst überhaupt geregelt wird. Der diesbezügliche parlamen­tarische Prozess ist abzuwarten.

Wenn Sie die heutigen Medien verfolgen, so werden Sie erfahren, dass es so zu sein scheint, dass die von Ihnen in Ihrer Frage vorgeworfene Form betreffend Zuverdienst und Abschläge in Wirklichkeit nicht kommt.

Zu den Fragen 66 bis 73:

Durch das Sonderpensionenbegrenzungsgesetz wurde unter anderem eine Ober­grenze für Ruhe- und Versorgungsbezüge aufgrund der Pensionsordnungen der Oesterreichi­schen Nationalbank eingeführt. Ebenso sind nunmehr für besonders hohe Leistungen aus Sonderpensionen bei Rechtsträgern im Einflussbereich des Bundes Pensions­siche­rungsbeiträge vorgesehen. Die einzelnen Gesellschaften stehen Ihnen gerne zur Verfügung – vom Tiergarten Schönbrunn bis hin zum ORF.

Durch die Erhöhung der Pensionssicherungsbeiträge im Bereich der Pensionen von Altpolitikern, Beamten, Bediensteten der ÖBB sowie mittelbar durch Beitragserhöhun­gen und die Erhöhung von Pensionssicherungsbeiträgen im Bereich der Oesterreichi­schen Nationalbank und der Sozialversicherungsträger entstehen beim Bund Mehr­einnahmen. Neben dem Bund sind über 70 Institutionen von den Bestimmungen des Sonderpensionenbegrenzungsgesetzes umfasst. Für die 9 600 Personen wurden Pensionssicherungsbeiträge eingeführt oder erhöht beziehungsweise Pensionsbeiträge erhöht. Dabei ist für die Jahre 2015 bis 2018 von einer Nettofinanzierung des Bundes in der Höhe von 5,9 Millionen € auszugehen.

Zum Stichtag 31. Dezember 2015 liegen dem Bundesministerium für Finanzen betref­fend die angesprochenen Rechtsträger keine Daten hinsichtlich der Rückstellungs­erfor­­dernisse für die Altersversorgung vor. Betreffend die Oesterreichische National­bank kann betreffend Daten zum Stichtag 31. Dezember 2014 auf den Geschäfts­bericht der Oesterreichischen Nationalbank hingewiesen werden. Aufgrund der Erfordernisse des Sonderpensionenbegrenzungsgesetzes hat sich demnach das erforderliche Deckungs-


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