Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll115. Sitzung / Seite 57

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Auch das Beamten-Monitoring, meine Damen und Herren, wird hier festgeschrieben. Das ist das erste Mal, dass auch ein Monitoring für die Beamtenpensionen gemeinsam eingeführt wird.

Nun ein Wort zur Harmonisierung der Pensionssysteme. Einige waren schon hier im Nationalrat, ich war als ganz junger Abgeordneter dabei: Wir haben unter Wolfgang Schüssel das Beamtenpensionssystem harmonisiert, begonnen mit der Harmonisie­rung, die derzeit im Laufen ist und bis 2028 abgeschlossen ist. Das halte ich all jenen entgegen, die jetzt hergehen und immer wieder das Pferd von hinten neu aufzäumen wollen. Ja, so wie es der Minister dargelegt hat, man kann bei Dienstrechtsver­hand­lungen darüber reden, wie man das System ausgestalten will, aber die Harmonisierung läuft, und sie ist 2028 abgeschlossen. (Abg. Schieder: Und was ist mit den Ruhens­bestimmungen?)

Was nicht abgeschlossen ist, ist die Harmonisierung der Beamtenpensionen in einem Bundesland in dieser Republik, nämlich in Wien. Und das kreiden wir hier an. 350 Mil­lionen € an Mehrkosten verursacht das, hat der Rechnungshof festgestellt. Ich appel­liere an die rot-grüne Regierung in Wien, dem nachzukommen, was alle anderen Bundesländer bereits umgesetzt haben, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.)

Herr Kollege Strolz! Ich weiß nicht, was Sie geritten hat, als Sie die erhöhte Aus­gleichszulage von 1 000 € für Alleinstehende hier kritisiert haben. Das sind doch genau jene Menschen, die lange Beitragszeiten haben – es sind ja 30 Beitragsjahre veran­kert –, die lange eingezahlt haben und leider das Pech hatten, einen Beruf zu erwischen, in dem wenig bezahlt wird, weswegen ihre Pensionen sogar unter dem Ausgleichs­zulagenrichtsatz liegen. Daher ist es aus meiner Sicht auch eine leistungsorientierte Maßnahme, wenn wir jenen Menschen etwas unter die Arme greifen und sagen, ihr kriegt wenigstens einen Tausender, weil ihr lange Beitragszeiten habt, weil ihr lange in das System eingezahlt habt. Leistung muss sich lohnen, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Zwei Maßnahmen haben wir getroffen, auf die ich schon stolz bin, und da bedanke ich mich auch bei allen, die daran mitgewirkt haben. Das eine ist, dass wir die Möglichkeit des freiwilligen Pensionssplittings ausweiten, vor allem für Frauen, die sich der Kinder­betreuung widmen, auf bis zu sieben Jahre pro Kind mit einer Gesamtobergrenze von maximal 14 Jahren. Ich bin wirklich froh darüber, dass wir das zustande bringen mit diesen Maßnahmen im Pensionsbereich. Und das Zweite ist, dass Frauen, die ab 1955 geboren sind, jetzt gleich behandelt werden wie im Allgemeinen Pensionsgesetz seit 2005, nämlich: Jene, die 15 Beitragsjahre nicht zusammenbringen, sieben Jahre Arbeitszeiten nachweisen müssen, können nun acht Jahre mit Kindererziehungszeiten auffüllen.

Darauf bin ich stolz, denn das ist eine familienpolitische Maßnahme, die vielen Frauen hilft, die sich der Kinderbetreuung gewidmet haben. Das ist für uns in der ÖVP ein wichtiger Grundsatz. Und das ist eine Werterhaltung, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP.)

Jetzt noch kurz zum Anreizsystem für längeres Arbeiten. Wir von der ÖVP haben dieses Anreizsystem vorgeschlagen, und wir haben es gemeinsam in dem Papier zur Umsetzung gebracht. Wir sagen, wenn jemand auf die Pension verzichtet, über 60 Jahre bei der Frau, über 65 Jahre beim Mann, und bereit ist, drei Jahre lang weiterzuarbeiten, dann soll diese Person eine deutlich höhere Pension bekommen. Zum Beispiel gibt es hier Berechnungen, dass man dann statt 2 000 € bis zu 2 600 € bekommen soll. Das ist eine wesentliche Erhöhung der Pension, weil der Aufschub-Bonus greift und die Pensionsbeiträge halbiert werden, also sich sowohl Dienstgeber


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