Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll117. Sitzung / Seite 109

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Entfall der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung aufgrund von Erwerbstätigkeit in der Pension unter Berücksichtigung der ASVG-Höchstpension

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Kon­sumentenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der vorsieht, dass Personen, die eine Alterspension beziehen, von der Pflichtversiche­rung in der gesetzlichen Pensionsversicherung ausgenommen werden, wenn diese in der Pension einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Zielsetzung dafür ist, dass bis zur ASVG-Höchstpension keine Pensionsbeiträge auf Grundlage einer Beschäftigung anfallen. Mehrfach- und Luxuspensionisten aus dem staatlichen und halbstaatlichen Bereich, die diese ASVG-Höchtspension überschreiten, sollen aber einen Beitrag leisten.“

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Damit wollen wir sicherstellen, dass sich durch diese eigentlich soziale Maßnahme Luxuspensionisten daran nicht zusätzlich zu ihrem ohnehin schon hohen Pensions­einkommen noch bereichern. (Beifall bei der FPÖ.)

Weiters haben wir in Erfahrung gebracht, dass ungefähr ein Viertel – und da bin ich beim Antrag der Kollegin Dietrich – der Österreicherinnen und Österreicher, auch bei den Pensionisten, gar nicht weiß, wie derzeit eigentlich der Umfang ihres 13. und 14. Gehalts rechtlich geregelt ist. Es hat dazu eine Umfrage der Gewerkschaft der Privatangestellten gegeben, und diese Umfrage hat gezeigt, dass die Menschen glauben, dass 13. und 14. Gehalt in Österreich eine gesetzlich geregelte Selbstver­ständlichkeit seien. Tatsache ist aber, dass 13. und 14. Gehalt eigentlich nicht rechtlich geregelt, sondern nur Bestandteile der Kollektivverträge sind.

Die Umfrage, die Kollege Katzian in Auftrag gegeben hat, hat auch gezeigt, dass die Menschen Angst haben, dass 13. und 14. Gehalt irgendwann einmal in den nächsten fünf bis zehn Jahren gestrichen werden könnten.

Wir wollen das eigentlich nicht, weil wir der Meinung sind, dass 13. und 14. Gehalt viele Steuerungseffekte in Österreich haben; auch die Wirtschaft ist zum Beispiel mit der derzeitigen Regelung, dass einmal vierteljährlich, einmal halbjährlich ausgezahlt wird, nicht einverstanden. Viele Branchen sollen zum Beispiel im Juni, Juli, August dieses halbe Gehalt, also im Wesentlichen ein ganzes Gehalt, dazuzahlen; und dadurch sind Firmen massiven Belastungen ausgesetzt.

Wir stellen daher folgenden Antrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend gesetzliche Verankerung der Auszahlung des 13. und 14. Monatsgehalts inklusive einer quartals­mäßigen Anweisung

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsu­mentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzentwurf zuzu­leiten, der vorsieht, dass die gesetzliche Verankerung einer verpflichtenden Auszah-


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