Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll117. Sitzung / Seite 144

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Aus den Medien konnte man in der letzten Woche erfahren, dass die ÖVP den Schritt in die richtige Richtung eingeschlagen hat, wenn es darum geht, Österreich als Zuwanderungsland in das Sozialsystem weniger attraktiv auszugestalten:

OTS0189 5 II 0316 VPK0003                                     Do, 10.Mär 2016

ÖVP/Klubobleute-Tagung/Mindestsicherung/Soziales/Lopatka

Lopatka bei Tagung der ÖVP-Landtagsklubobleute: Österreich braucht einheitliche Mindestsicherungsregelung

Utl.: Verschärfungen dringend nötig =

Elixhausen (OTS) - Die Vereinheitlichung der Mindestsicherung für alle Bundesländer ist heute das bestimmende Thema bei der Tagung der ÖVP-Landtagsklubobleute in Elixhausen in Salzburg. ÖVP-Klubobmann Dr. Reinhold Lopatka betont: "Verschär­fungen bei der Mindestsicherung sind ein Gebot der Stunde. Ziel ist es, dass in ganz Österreich dieselbe Regelung gilt. Die von der Flüchtlingswelle besonders betroffenen Staaten wie Schweden, Deutschland und Dänemark haben diese bereits vorge­nommen."

Sozialminister Alois Stöger habe die Aufgabe, bei der Sitzung mit den Landessozial­referenten am kommenden Dienstag in diese Richtung zu verhandeln. Bis zum Jahresende müsse eine einheitliche 15a-Vereinbarung mit allen Ländern fixiert sein, so Lopatka. Die ÖVP-Landtagsklubobleute haben bei ihrer Tagung die ÖVP-Linie noch­mals bekräftigt.

„Eine 15a-Vereinbarung darf nicht am Bundesland Wien scheitern“, stellt Lopatka klar. In Wien habe man heute mit 180.000 Mindestsicherungsbeziehern schon mehr als bei der Einführung im Jahr 2009 in ganz Österreich. Bei mehr als 40.000 Beziehern in Wien liegt die Mindestsicherung über 1.500 Euro.

Lopatka: „Es dürfen nicht alle Steuerzahler aufgrund der Reformunwilligkeit der rot-grünen Wiener Stadtregierung bestraft werden. Alle Steuerzahler müssen die hohen Kosten für Mindestsicherungsbezieher tragen, nicht nur die Wiener.“

Es sei höchst an der Zeit, die fünf Maßnahmen, die die ÖVP fordere, umzusetzen:

1. Eine Deckelung in der Höhe von 1.500 Euro aller Geldtransferleistungen.

2. Die Verpflichtende Umstellung auf Sachleistungen/Direktzahlungen und Geldleistun­gen im Verhältnis 50:50 im ersten Jahr.

3. Nach einem Jahr die verpflichtende Reduktion der Geldleistungen um 25 Prozent (nur für Personen, die dem Arbeitsmarkt voll zur Verfügung stehen). Wer arbeitsfähig, aber nicht arbeitswillig ist, dem sollen Leistungen gekürzt werden. Das soll auch für Integrationsunwillige gelten.

4. Und wir wollen einen Wiedereinsteigerbonus als finanziellen Anreiz zum Wieder­einstieg.

5. Die Gleichbehandlung von Asylanten, die nie in das österreichische System ein­bezahlt haben, mit Österreichern, die jahrzehntelang Beiträge für das Sozialsystem geleistet haben, ist zu beenden. (Schluss)

 


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