Die unterfertigten Abgeordneten stellen nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert dem Nationalrat ehestmöglich eine Gesetzesvorlage zuzuleiten welche einheitlich für Österreich folgende Maßnahmen vorsieht:
1. Eine Deckelung in der Höhe von 1.500 Euro aller Geldtransferleistungen.
2. Die Verpflichtende Umstellung auf Sachleistungen/Direktzahlungen und Geldleistungen im Verhältnis 50:50 im ersten Jahr.
3. Nach einem Jahr die verpflichtende Reduktion der Geldleistungen um 25 Prozent (nur für Personen, die dem Arbeitsmarkt voll zur Verfügung stehen). Wer arbeitsfähig, aber nicht arbeitswillig ist, dem sollen Leistungen gekürzt werden. Das soll auch für Integrationsunwillige gelten.
4. Einen Wiedereinsteigerbonus als finanziellen Anreiz zum Wiedereinstieg.
5. Die Gleichbehandlung von Asylanten, die nie in das österreichische System einbezahlt haben, mit Österreichern, die jahrzehntelang Beiträge für das Sozialsystem geleistet haben, ist zu beenden.“
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Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Höfinger. – Bitte.
15.56
Abgeordneter Johann Höfinger (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es liegen durch diesen soeben eingebrachten Entschließungsantrag mittlerweile drei spannende Themen vor, die inhaltlich zwar interessant, aber politisch in dieser Form falsch angelegt sind.
Zum Ersten, „Stopp der Säuberungswelle im Wiener Gesundheitswesen“: Der Fall dieses anerkannten Lungenfacharztes Dr. Gernot Rainer hat ja große Wellen geschlagen, und es ist in Wirklichkeit ein starkes Stück, das sich die Wiener Stadtregierung da leistet und das zweifelsfrei unsere Aufmerksamkeit verdient, denn da wurde wirklich ein bestbeurteilter, hochqualifizierter Arzt abserviert. Und das Pikante daran – das ist kein Geheimnis mehr –: Es gibt ja fast kein zweites Beispiel, in dem Verantwortliche und Vorgesetzte in einem so unmittelbaren Naheverhältnis zu den politischen Entscheidungsträgern stehen. Die Namen sind ja bekannt.
Und der Fall ist zustande gekommen, weil sich – das wurde ja auch schon erwähnt – dieser besagte Arzt für seine Kollegen einsetzen wollte. Es ist natürlich mehr als unverständlich, was die Stadtregierung da gemacht hat, was da in Wien aus dem Begriff Solidarität beziehungsweise aus diesem gewerkschaftlichen Gedanken gemacht wird und was ihr dieser Gedanke offensichtlich in Wirklichkeit wert ist.
Warum können wir aber bei dem Antrag nicht mitgehen? – Weil er eben falsch angesetzt ist. Es ist diese Entscheidung eine reine Ländersache, und es ist zweitens eine Klage beim Arbeits- und Sozialgericht anhängig. Wie bei allen anderen Fällen auch
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