Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll117. Sitzung / Seite 174

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einbarung möglich sein soll, ist das – gemessen an dem, was hier an Rechten verortet ist – eine massive Reduktion oder Einschränkung.

Wenn das jetzt aber so ist und wir das zur Kenntnis nehmen würden – ich bleibe im Konjunktiv, das machen wir aber nicht ohne Weiteres –, dann wäre es schon auch interessant, worauf sich diese Rechtsmeinung stützt, und zwar sowohl im Ministerium als letztlich auch im Präsidium.

Jetzt wird es lustig! Jetzt sind wir bei einer „Luftvereinbarung“, zumindest bei keiner schriftlichen Vereinbarung, jedenfalls wird dem Parlament die Herausgabe der schriftlichen Vereinbarung verweigert. (Abg. Pirklhuber: So schaut es aus!) Entweder es gibt sie, warum ist sie dann nicht hier, eben diese Vereinbarung zwischen Kom­mission und den USA? Das würde voraussetzen, dass die Regierung sie hätte, sie hat sie aber nicht. Dann ist es aber schon seltsam, dass die Regierung den Nationalrat auf irgendetwas hin reduziert und de facto genau verkehrt herum bindet, und zwar ausgehend von einer Vereinbarung, die sie selbst nicht hat und möglicherweise nicht einmal zu Gesicht bekommen hat.

Das Einzige, was als Rechtsnorm herhalten muss, ist nicht einmal eine Ratsent­schei­dung, sondern eine vorbereitende Sitzung, eine Arbeitssitzung, wenn Sie so wollen, und daraus gehen die Satzungen der Einsichtsrechte hervor. Allein, den dahinter­liegenden Staatsvertrag oder die Vereinbarung, das kennen wir nicht.

Deshalb mein Appell, Herr Staatssekretär Mahrer: Klären Sie uns auf – aber bitte ausführlich und tiefgehend und woanders als im Wirtschaftsausschuss –, was es damit auf sich hat! Sollen/müssen wir weiter mutmaßen – einen solchen Vorgang hielte ich für einmalig –, dass es sich tatsächlich um den ersten mündlichen Staatsvertrag han­delt, der dann uns noch binden soll?!

Wie müssen wir uns das vorstellen: Sitzt da Cecilia Malmström in Brüssel und ruft eine Nebenstelle in Washington an, und das Handy von der Frau Malmström und eine Nebenstelle in Washington normieren dann, was von unserer Verfassung übrig bleibt oder nicht?!

Das ist doch die Abfolge! Und das möchte ich schon hinterfragen: Wenn es denn schon so ist, dass eine völkerrechtliche Bindung entsteht, die unsere Verfassung und damit (auf Abgeordnete im Plenarsaal zeigend) Ihre Rechte hier durchbricht, dann möchten wir doch wenigstens diese Vereinbarung kennen! Das ist doch, bitte, das Mindeste.

Jetzt erklären Sie uns einmal, was genau der Inhalt dieser Vereinbarung ist, Herr Staatssekretär Mahrer, und in welcher Form sie abgefasst wurde! Ansonsten gehe ich weiter davon aus, dass es sich da lediglich um irgendwelche Telefongespräche handelt.

Blöderweise können wir uns dank der Erfolge des Peter Pilz nicht ohne Weiteres an die NSA oder an sonst jemanden wenden, denn sicherlich wäre es einfacher, die Abhör­protokolle zu lesen, und dann hätten wir wenigstens eine schriftliche Spur. Mehr haben wir aber nicht. Ich muss das aber schon mit aller Ernsthaftigkeit einfordern, denn wenn derart gravierende Einschnitte vorgenommen werden – in anderen Staaten ist es anders, aber wir haben Gott sei Dank diese Verfassung –, dann muss man doch als Parlamentarier wissen dürfen, woher das kommt! Das ist jedoch momentan nicht der Fall, und deshalb werden wir uns noch einmal ausdrücklich an die Parlaments­prä­sidentin wenden, damit sie sich diesbezüglich wie der deutsche Bundestagspräsident Lammert da anständig in die Bresche schmeißt, wie man so sagt, um herauszube­kommen, wo der Ursprung dieses Rechtskonstrukts liegt.

 


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