Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll117. Sitzung / Seite 188

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Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe gedacht, bevor ich jetzt sehr allgemein darüber spreche, mache ich die Probe aufs Exempel und gehe wirklich ganz weit hinein ins Detail, vor allem weil das Thema, das ich jetzt ansprechen möchte, gerade in den Landtagen von Niederösterreich und von Oberösterreich sehr aktuell ist.

Morgen wird in Niederösterreich und auch in Oberösterreich ein gleichlautender Antrag wie der, den ich jetzt hier einbringe – ein ÖVP-Antrag und in Oberösterreich ein mit der FPÖ zusammen eingebrachter Antrag –, beschlossen werden.

Es geht dabei um eine Verordnung des Bundesministers Rupprechter, die sogenannte Recycling-Baustoffverordnung. Kundgemacht wurde diese voriges Jahr im Bundesge­setz­blatt II Nr. 181/2015. Diese läuft genau den Zielsetzungen von Verwaltungsver­einfachung und -einsparung massiv zuwider.

Sie ist seit 1. Jänner 2016 gültig, und ihr Ziel ist es, die Recyclingquote von Bau- und Abbruchabfällen zu steigern. Gemäß EU-Abfallrahmenrichtlinie sollen zumindest 70 Prozent der nicht gefährlichen Bau- und Abbruchabfälle recycelt beziehungsweise wiederverwertet werden.

In der Praxis hat sich jetzt, in den ersten drei Monaten nach Inkrafttreten dieser neuen Verordnung, schon gezeigt, dass sie gravierende, aber wirklich ganz gravierende Mängel aufweist, und zwar sind die neuen Grenzwerte, die seit 1. Jänner gültig sind, überhaupt nicht mehr zu erreichen, nicht einmal für ganz normale Ziegelabfälle. Die Kosten werden vehement in die Höhe getrieben. Zum Beispiel werden nach der neuen Verordnung für einen ganz normalen Kaminabbruch, wo Ziegel, Putz, Mörtel und Fliesen anfallen, also für fast nicht 636 € verrechnet, während früher für drei Kubik­meter 265 € verlangt wurden. Es wird deswegen, weil man sich diese Kosten ersparen will, nichts mehr recycelt werden. Es wird alles nur noch deponiert. Das heißt, diese Recyclingverordnung läuft ihren eigenen Zielen zuwider.

Daher bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Dringlichkeit der Beseitigung der überbordenden bürokratischen und kostentreibenden Bestimmungen der Recycling-Baustoff-Verordnung, BGBl II Nr. 181/2015

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird aufgefordert, im Sinne von praxistauglichen und unbürokratischen Regelungen die überbordenden bürokratischen und kostentreibenden Bestimmungen im Rahmen einer Novelle zur Recycling-Baustoff-Verordnung, BGBl. II Nr. 181/2015, zu ändern, um Recycling auch in der Praxis wirtschaftlich sinnvoll umsetzen zu können.“

*****

Ich ersuche Sie, diesen Antrag, der morgen als Resolution in zwei Landtagen zur Be­schlussfassung vorliegt und beschlossen werden wird, auch hier zu unterstützen. (Beifall bei der FPÖ.)

18.18


Präsident Karlheinz Kopf: Der von Herrn Abgeordnetem Mag. Haider soeben einge­brachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Ver­handlung.

 


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