Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll117. Sitzung / Seite 191

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Die Praxis hat gezeigt, dass die von der gegenständlichen Verordnung geforderten Grenzwerte (etwa hinsichtlich der Qualitätsklasse U-A), trotz erfolgter Schad- und Störstofferkundung, ordnungsgemäßem Rückbau und Trennung, nur sehr schwer einzuhalten sind. Abfälle, welche die hohen Qualitätsanforderungen der Verordnung nicht erreichen, werden auf Deponien entsorgt. Medienberichten zufolge haben zahlreiche Betriebe aus der Recycling-Branche auf dieses Risiko mit einer Anhebung der Preise reagiert, da sie befürchten, am Ende die Baustoffe zur Deponie verbringen zu müssen.

Die Kosten explodieren! Durch den Aufwand beim Rückbau und die Deponiekosten wird ein Umbau, vor allem bei kleineren Arbeiten, erheblich teurer. So kosteten der Abtransport, Deponie und Recycling eines Miniumbaus, mit Abbruch Kamin, Ziegel, Fliesen, Beton, Putz (in Summe 3 Tonnen Schutt) bis Ende 2015 ca. € 265,- und jetzt € 636,-. Das ist eine Steigerung von + 140 %, wobei der Mehraufwand für das Trennen beim Abbrechen und der Aufwand für Formulare etc. nicht berücksichtigt ist.

Weiters führt die Recycling-Baustoff Verordnung auch aufgrund ihrer Verknüpfung mit komplizierten ÖNORMEN zu einer überbordenden Bürokratisierung, welche gerade für private Bauherren ein erhebliches Hindernis darstellt und massive kostentreibende Auswirkungen nach sich zieht.

Die Konsequenz ist, dass sich - entgegen dieser Verordnung - viele die Trennung der Stoffe nicht mehr antun und sämtlichen Schutt gemeinsam auf die Deponie führen. Dort zahlen sie zwar eine exorbitant hohe Gebühr (zwischen € 38,- und € 150,- pro Tonne), aber scheinbar ist das alles noch billiger, als wenn sie den Bauschutt trennen würden. Logischerweise werden sich die Deponien in kürzester Zeit füllen und es werden deutlich weniger Stoffe dem Recycling zugeführt.

Genannte Verordnung ist daher gesamtökologisch und wirtschaftlich betrachtet kontraproduktiv und belastet somit neben der Umwelt auch die Bürger, aber vor allem die Unternehmer und die Wirtschaft.

Aus den dargelegten Gründen und im Sinne der im gegenständlichen EU-Bericht zum Ausdruck kommenden Notwendigkeit einer besseren Rechtsetzung, einer Verwal­tungs­vereinfachung sowie einer Kostenentlastung der Unternehmen und damit einer Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird aufgefordert, im Sinne von praxistauglichen und unbürokratischen Regelungen die überbordenden, bürokratischen und kostentreibenden Bestimmungen im Rahmen einer Novelle zur Recycling-Baustoff Verordnung BGBl II Nr. 181/2015 zu ändern, um Recycling auch in der Praxis wirtschaftlich sinnvoll umsetzen zu können.“

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Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Haubner. – Bitte.

 


18.18.12

Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Ich will sicher nichts schönreden, denn es ist so, dass wir schwierige Jahre hinter uns haben, das ist keine Frage, aber wir können uns als kleine offene Volkswirtschaft ja auch nicht


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