Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll117. Sitzung / Seite 207

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Präsident Karlheinz Kopf: Der von Herrn Abgeordnetem Steinbichler soeben einge­brachte Entschließungsantrag, der bei großzügiger Auslegung der Geschäftsordnung zum gegenständlichen Tagesordnungspunkt passt, ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Leo Steinbichler, Kolleginnen und Kollegen

betreffend „Kennzeichnung von verarbeiteten Eiern“

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 17 „Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über den Bericht des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend EU-Vorhaben Jahresvorschau 2016, Verwaltungsbereich Wirtschaft (III-237/1017 d.B.)“ in der Sitzung des Nationalrates vom 16.3.2016

Eier werden in vielen Lebensmitteln verwendet. Derzeit deckt Österreich nur 84 % des Bedarfs durch Eigenproduktion, der Rest wird importiert. (Statistik Austria, Versor­gungs­bilanzen, erstellt am 28.08.2015) Für die Frischeier (= Schaleneier) gelten seit 2004 innerhalb der Europäischen Union genaue Kennzeichnungsregeln. Jedes Scha­lenei wird bedruckt und der aufgedruckte Code gibt Auskunft über die Haltungsform und Herkunft des Tieres sowie die Betriebsnummer bekannt. So ist es möglich, bei den Schaleneiern genau nachzuvollziehen, wo und wie sie hergestellt wurden.

Für die verarbeiteten Eier gelten diese Regeln nicht. (https://de.wikipedia.org/wiki/Eierkennzeichnung#cite_note-eu-vermarktungsnormen-1) Die derzeitige gesetzliche Regelung sieht keine Kennzeichnung vor. Österreich war ein Vorreiter beim Käfighaltungsverbot und hat sich für bessere Haltung der Hennen eingesetzt. Die österreichischen Konsumenten sind sensibilisiert und achten auf ihre Ernährung. Sie verlangen immer genauere Informationen, auf die sie selbstverständlich ein Recht haben.

Es ist genauso wie bei den Frischeiern auch bei den Eiprodukten nötig, die Herkunft und die Haltungsform zu kennzeichnen, denn in der Verarbeitung werden nicht nur Frischeier, sondern zum großen Teil auch Eiprodukte aus aller Welt verwendet (z.B. Trockenei, tiefgefrorenes Ei, Flüssigei,…). Beispielsweise wurde berichtet: „Eier wer­den nicht nur aus Polen, aus der Ukraine, aus Indien und aus Argentinien importiert, sondern Eipulver und Flüssigei kommen sogar aus China und Mexiko.“ (Krone, Samstag – 12.03.2016, Seite 30 „Ostereier aus Indien?!“) Beachtlicherweise können diese verarbeiten Produkte importierte Käfigeier beinhalten, obwohl diese Haltungs­form bei uns verboten ist; konsequenterweise sollte man auch die Produkte aus dieser Haltungsform verbieten oder mindestens als solche kennzeichnen.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich im Sinne der Konsumenten für die Angabe der Herkunft der Eier sowie der Haltungsform der Legehennen auch bei


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite