die vor allem an zeitungsähnliche Boulevardmedien fließt. Also durch diesen Vorgang werden einfach sinnlose Kommunikationsausgaben parlamentarisch beschlossen und gerechtfertigt. Da sollten wir natürlich nicht mitmachen.
Es gibt ein Alternativfinanzierungsgesetz, das haben wir, glaube ich, sogar einstimmig beschlossen. Wir brauchen hier im Parlament keine Werbemaßnahmen dafür zu beschließen. Allerdings gibt es tatsächliches Verbesserungspotenzial im Alternativfinanzierungsgesetz: drei Entschließungsanträge habe ich mitgebracht. Erstens, zum Bereich der Mitarbeiterbeteiligung: Da geht es um Sweat Equity, wie es Neudeutsch heißt, das bedeutet, dass Gesellschafter – oder zukünftige Gesellschafter – ihren erarbeiteten Anteil dann auch steuerschonend in Unternehmensanteile übertragen können. Um diese Rechtssicherheit zu schaffen, ist es sinnvoll, Sweat Equity in die steuerfreien Nutzungseinlagen der Einkommens- und Körperschaftssteuer aufzunehmen.
Daher stelle ich folgenden Antrag:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sweat Equity
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Gesetzesinitiative vorzulegen, welche eine Regelung vorsieht, die die sogenannte ‚Sweat Equity‘ in den steuerfreien Nutzungseinlagen der Einkommens- sowie Körperschaftssteuerrichtlinien inkludiert.“
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Zweiter Punkt: Eine weitere Verbesserung wäre die Abschaffung der Einschränkung im Alternativfinanzierungsgesetz auf Unternehmensgrößen. Insbesondere in Österreich mit seiner starken KMU-Struktur ist die Einschränkung durch das Alternativfinanzierungsgesetz durchaus hinderlich. Diese Regelung behindert Unternehmen, die mehr Mitarbeiter einstellen und größeres Wachstum verzeichnen können, ab einem gewissen Punkt. Das kann nicht im Sinne der Gesetzgebung sein, das heißt, dass da der Rechtsrahmen erweitert werden sollte
Ich bringe daher folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaffung der Einschränkungen im AltFG auf Unternehmensgrößen
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Gesetzesinitiative vorzulegen, welche die Abschaffung der Einschränkungen im AltFG auf Unternehmensgrößen vorsieht.“
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Unser letzter und vielleicht wichtigster Vorschlag ist die Schaffung eines Realwirtschaftsinvestitionsfreibetrags von 100 000 €. Der Antrag befindet sich, soweit ich weiß,
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