Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll117. Sitzung / Seite 215

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Unternehmen hängt vom Zugang zu Kapital ab. In Österreich ist ausreichend privates Wagniskapital vorhanden. Doch die Voraussetzungen dazu sind derzeit alles andere als attraktiv. Das Geld fließt heute in Immobilen, Finanzmärkte, ausländische Fonds oder Finanzierungen. Durch die Mobilisierung privater Investoren das Engagement in diesem Bereich auszuweiten, kann das Geld im Inland arbeiten. Dadurch entstehen Start-ups nicht nur häufiger, sie wachsen auch schneller und schaffen dadurch pro neu gegründetem Unternehmen sieben neue Arbeitsplätze, drei davon direkt in den Start-ups.

Genau diese Innovationskunst und die Flexibilität stellt Start-ups in Österreich vor große Herausforderungen. Die Regelungen beim „Sweat Equity“ sind schwammig und hinterlassen oft große Unsicherheit. „Sweat Equity“ bedeutet, dass zukünftige Gesell­schafter ihre Unterstützung von Start-Ups nicht monetär aufwenden sondern durch andere Leistungen, wie zum Beispiel Programmierarbeiten, Rechtsberatung oder auch Kontaktvermittlung erbringen. Für diese Leistung erhalten die Unterstützer Firmen­anteile. Diese Übertragung von Firmenanteilen liegt derzeit im Graubereich der Ein­kommens- und Körperschaftssteuer. Um Rechtssicherheit zu schaffen, ist es sinnvoll, „Sweat Equity“ in die steuerfreien Nutzungseinlagen der Einkommens- und Körper­schaftssteuer aufzunehmen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Gesetzes-initiative vorzulegen, welche eine Regelung vorsieht, die die sogenannte „Sweat Equity“ in den steuerfreien Nutzungseinlagen der Einkommens- sowie Körperschafts­steuerrichtlinien inkludiert.“

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Entschließungsantrag

des Abgeordneten Niko Alm, Kollegin und Kollegen betreffend Abschaffung der Ein­schränkungen im AltFG auf Unternehmensgrößen

eingebracht im Zuge der Debatte über den Antrag 1568/A(E) Nutzbarmachung des Alternativfinanzierungsgesetzes für die österreichische Tourismus und Freizeitwirtschaft (1025 d.B.) – TOP 18

Crowdinvesting fasst nun auch in Österreich als alternative und ergänzende Finanzie­rungsform Fuß. Die positiven Auswirkungen des Alternativfinanzierungsgesetzes auf die Start-up-Szene in Österreich sind erfreulich. So gab es laut dem Fachverband der Finanzdienstleister ein Rekordergebnis von gesammelten 8,1 Millionen Euro durch Crowdfunding-Plattformen. Mehr als die Hälfte davon wurden nach der Schaffung des Alternativfinanzierungsgesetz, am 1. September 2015, erzielt.

Gleichzeitig sehen Experten jedoch noch erheblichen Verbesserungsbedarf.

Nur 2,3 % aller notwendigen Unternehmens- und Investitionsfinanzierungen haben ein Volumen von mehr als € 1 Mio. Allerdings ist der Zugang zu Kapital (speziell für KMUs, die 99% aller österreichischen Unternehmen ausmachen) zunehmend schwieriger. Einerseits unterliegen Banken immer strengeren Vorschriften und Regularien (bei­spielsweise Basel III), andererseits werden alternative Finanzierungsformen durch


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