private Anleger stark eingeschränkt (beispielsweise durch Einführung des AIFMG). Insbesondere in Österreich, mit einer starken KMU Struktur, ist die Einschränkung durch das Alternativfinanzierungsgesetz hinderlich. Unternehmen die über 250 Mitarbeiter haben und über einen Jahresumsatz von € 50 Mio. erwirtschaften oder deren Bilanzsumme über € 43 Mio. beträgt können nicht auf diese Finanzierungsform zugreifen. Diese Regelung bestraft Unternehmen die mehr Mitarbeiter einstellen und ein Wachstum verzeichnen können. Das kann nicht im Sinne der Gesetzgebung sein und sollte daher aus dem Rechtsrahmen gestrichen werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert dem Nationalrat umgehend eine Gesetzesinitiative vorzulegen, welche die Abschaffung der Einschränkungen im AltFG auf Unternehmensgrößen vorsieht.“
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Niko Alm, Kollegin und Kollegen betreffend Realwirtschaftsinvestitionsfreibetrag
eingebracht im Zuge der Debatte über den Antrag 1568/A(E) Nutzbarmachung des Alternativfinanzierungsgesetzes für die österreichische Tourismus und Freizeitwirtschaft (1025 d.B.) – TOP 18.
Österreich verliert in allen anerkannten Standort-Rankings an Boden. Egal, ob im Global Competitiveness Report des Weltwirtschaftsforums oder im Monitoring Report der WKO - von der Spitze nähern wir uns zusehends dem internationalen Durchschnitt. Globalisierung und Digitalisierung haben die Innovationszyklen der Weltwirtschaft verkürzt. Durchschnitt produziert keine Innovationen mehr. Nur noch die innovativsten Entwicklungen sichern neue Beschäftigung.
Innovation entsteht heute in jungen Unternehmen. Die Start-up-Kultur mit ihrer offenen und flexiblen Struktur kleiner Teams bietet ambitionierten Talenten den richtigen Rahmen um Innovationen zu schaffen. Jede Kultur braucht aber den richtigen Nährboden, um zu wachsen. Wenn dieser für Start-ups, die ihre Produkte in kurzer Zeit zur Marktreife bringen müssen, fehlt, wählen sie andere Standorte, oder scheitern. Die Gründung und Marktfähigkeit von jungen Unternehmen ist stark abhängig vom Zugang zu Kapital. In Österreich wäre ausreichen privates Wagniskapital von Business Angels und Venture Capital Funds vorhanden – wir müssen nur attraktive Rahmenbedingungen schaffen, um dieses zu heben.
Im österreichischen Steuerrecht gab es bereits Steuerbegünstigungen für die Kapitalbereitstellung an Unternehmen, zum Beispiel den Sonderausgabenabzug für junge Aktien. Technisch wäre es daher relativ einfach, auch für Private einen „Sonderausgabenabzug“ für Investments in junge Unternehmen und Start-ups zu schaffen.
Ein jährlicher Realwirtschaftsinvestitionsfreibetrag in der Höhe von € 100 000 für alternative Finanzierung von Unternehmen wäre ein Meilenstein für die Wirtschaft. Der Freibetrag erleichtert potenziellen Kapitalgebern die positive Investitionsentscheidung.
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