Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll117. Sitzung / Seite 224

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Vorbildhaftigkeit und dessen, was du vorher eingefordert hast, noch einmal; und vielleicht stimmt die freiheitliche Fraktion dann doch mit – so viel zu diesem Thema. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Tourismus ist ein sehr großes Thema. Darüber können wir Tag und Nacht reden. Vom Tourismus versteht jeder etwas, auch das sage ich dazu, deshalb wird auch so viel über den Tourismus gesprochen.

Österreich ist Gott sei Dank ein Tourismusland. Wir wissen auch, dass es der Tourismus auch in dieser schwierigen Phase sehr gut geschafft hat. Wir wissen, dass die Rahmenbedingungen nicht immer die besten sind und dass in letzter Zeit noch einiges dazugekommen ist. Es sind nicht immer die finanziellen Belastungen, sondern gerade auch das, was an Auflagen, Vorschriften und damit auch an Kontrollen dazu­gekommen ist. Was überhaupt das Problem ist, ist, dass ein großes Hotel mit 200 oder 300 Betten und ein Gasthof mit von mir aus 15 oder 20 Betten die gleichen Auflagen haben. Herr Staatssekretär, es gibt auch Vorschläge dazu; das müssten wir uns wirklich einmal auch in der Tiefe anschauen und erkennen, dass es in diesem Bereich für den Klein- und Mittelstand, für die Familienbetriebe ein Leid gibt.

Dass Tourismus für die Landregion die einzige Alternative mit allen Folgeinvestitionen ist, wissen wir auch. Wir wissen aber auch, dass wir gerade im Tourismus ein paar Punkte haben, die ein bisschen in die Entlastung hineingehen, gerade was den Arbeitsmarkt betrifft. Vor nicht allzu langer Zeit haben wir beschlossen, dass die Nachtruhe – gerade ganz wichtig – von elf auf acht Stunden verkürzt werden kann. Das ist für die Hotellerie ganz wichtig, nämlich im Bereich des Frühstücks und des Abendessens. (Zwischenruf des Abg. Schellhorn.) – Du kannst nach mir heraus­kommen und sudern.

Das Zweite, das gemacht wurde, ist, dass im Bereich der Geringfügigkeit nicht nur zwei bis zweieinhalb Stunden am Tag gearbeitet werden können, sondern dass die Wirte, wenn ein Kirtag oder eine Hochzeit ist, ihre geringfügig Beschäftigten einige Stunden en bloc anstellen können. Da muss man auch dazusagen: Das sind kleine Erleich­terungen, die dem Tourismus sehr guttun.

Ich möchte nichts von dem, was meine Vorredner von fast alle Fraktionen zu diesem Thema der freiwilligen Mithilfe des engsten Familienverbandes im Gastgewerbe, sprich hauptsächlich in den Landgasthäusern, gesagt haben, wiederholen. Wir wissen, dass es in der Praxis einfach unbedingt notwendig ist.

Wir wissen aber auch, dass es wichtig ist, das auch ordentlich abzusichern. Wir wissen auch, dass es wichtig ist, was mein Kollege vorhin angesprochen hat, nämlich dass es nicht sein kann, dass die Frau des Wirtes im Betrieb immer mithilft, dabei jedoch nicht angemeldet ist.

Wir sagen, es gibt dazu eine ganz klare Regelung. Diese freiwillige, kurzfristige Mithilfe des engsten Familienverbandes ohne Anmeldung, falls eben Not am Mann ist, kann nur möglich sein, sofern die Eltern in Pension sind, die Frau sowieso irgendwo anders fix angemeldet ist, zumindest alle der ab und zu mithelfenden Verwandten irgendwo fix angemeldet sind oder einen ordentlichen Arbeitsplatz haben und auch die Kinder in der Ausbildung sind oder eben auch einen fixen Arbeitsplatz haben.

Es kann nicht sein, dass jemand, der das ganze Jahr nichts tut, dann sagt, dass er ein paar Stunden arbeiten geht, ohne angemeldet zu sein. Das ist für uns hundertprozentig klar.

Es gibt darüber schon eine Einigung der Sozialpartner, in der das klar aufgegliedert ist. Das Einzige, das es jetzt noch braucht – und darüber gibt es gute, perfekte Gespräche –, ist, dass man dem Entwurf, den die Sozialpartner ausgearbeitet haben,


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