Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll117. Sitzung / Seite 230

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anbiete, kombiniert etwa mit einer Bergführung oder ähnlichen Angeboten, dann benötige ich als Betrieb eine Reisebürolizenz, die eine weitere Gewerbeberechtigung darstellt. Diese Auflagen sind wirklich nicht zielführend!

Aber was nützt das Jammern, wir können nur anpacken, wir können nur versuchen, das Beste daraus zu machen. Deshalb war es mir ein primäres Anliegen, zu ver­suchen, auf der nationalen Ebene bei der Regulierung die Giftzähne zu ziehen. Ich freue mich, dass ich in meinem Kollegen Gabriel Obernosterer beim Koalitionspartner einen Verbündeten habe und wir eine gemeinsame Linie gefunden haben und diesen Antrag einbringen konnten.

Im Vergleich zum ursprünglichen Richtlinienansatz haben wir Wesentliches durch­gebracht. Zum Ersten hat sich Staatssekretär Mahrer mit seinem Verhandlungsteam in Brüssel in verschiedenen Bereichen erfolgreich einbringen können. Zum Beispiel: Eine Reise gilt nun erst als Pauschalreise, wenn die Nebenleistung mehr als 25 Prozent beträgt, zwei geringfügige Dienstleistungen bringen somit noch lange nicht automatisch eine Pauschalreise mit sich und nachträglich vor Ort gebuchte Leistungen lösen auch keine Pauschalreise aus. Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreuden kann nur bei erheblicher Einschränkung geltend gemacht werden.

Zweitens habe ich mich sofort dafür eingesetzt, dass Kombiangebote erhalten bleiben können, und dass durch die zweite benötigte Gewerbeberechtigung nicht mehr büro­kratische Hürden und noch höhere Kosten entstehen, denn das ist für die Hoteliers ganz zentral. Die Hoteliers leben von Zusatzangeboten, das ist der Schlüssel zum Erfolg für viele Betriebe. Da geht es nicht darum, Mehreinnahmen zu lukrieren, sondern schlicht und ergreifend darum, sich auf dem Markt zu positionieren.

Meine Damen und Herren, es muss uns eines bewusst sein: Österreich ist ein Land, das nachhaltig vom Tourismus profitiert. Die Marke Österreich, das Bild Österreichs im In- und Ausland wird stark von unserer Gastfreundschaft und der touristischen Vielfalt geprägt. Dass es so bleibt, dafür tragen wir hier im Nationalrat einen Teil der Verantwortung. Ich freue mich, dass die meisten da am selben Strang ziehen.

Ich möchte aber abschließend auch nicht mit Kritik sparen. Ich hätte mir seitens der Wirtschaftskammer mehr Kooperation erwartet. Meine Intention ist und war es, eine unbürokratische, kostenlose Umsetzung der Richtlinie zu erreichen, geworden ist es aufgrund des Einwandes der Kammer ein Antrag auf kostengünstige Umsetzung, was ich nicht ganz verstehe. Denn: Wenn Betriebe bereits jetzt pro Jahr 676 Millionen € an die Wirtschaftskammer zahlen, dann sollte man bei einer solchen Regelung als Kammer selbst zu dem Schluss kommen, dass genug eigentlich genug ist. (Zwischen­ruf des Abg. Obernosterer.) Immerhin ist die Kammer auch unsere Vertretung, also unser Freund, wenn man so will.

Für mich impliziert kostengünstig – auch wenn es jetzt kostengünstig heißt  nach wie vor die Chance auf eine kostenlose Variante. Ich frage mich schon, ob es nicht möglich wäre, es kostenlos zu machen, denn immerhin wurden für die Firmenpensionen der Ex-Kämmerer im letzten Jahr 67 Millionen € aufgewendet. Vielleicht könnte man das Geld ein bisschen anders verwenden.

Meine Damen und Herren! Packen wir es an und halten wir den Tourismus zukunftsfit! Ich glaube, das ist unsere gemeinsame Aufgabe.

An dieser Stelle bedanke ich mich schon jetzt für die breite Unterstützung meines Antrages. Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

20.19


Präsident Karlheinz Kopf: Herr Abgeordneter Mag. Hauser gelangt als Nächster zu Wort. – Bitte.

 


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