Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll121. Sitzung / Seite 57

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Der Banken U-Ausschuss wurde von den Regierungsparteien genau zu dem Zeitpunkt „abgedreht“, als große Geldwäschefälle im Raiffeisensektor und ausgerechnet bei der Hypo Alpe Adria zur Untersuchung anstanden. Finanzminister und Vizekanzler Molte­rer beklagte damals „negative Emotionen“, die Untersuchungsausschüsse freisetzen würden: „Es ist schade für den Standort Österreich, was rund um den Banken-Unter­suchungsausschuss passiert“. Er sei stolz auf die Leistungen unserer Kreditwirtschaft. „Diese Leistungen lasse ich mir von niemandem schlecht reden.“ Hätte sich Molterer damals weniger mit Aktenschwärzen als mit Aufklärung beschäftigt, wäre Österreich ei­niges erspart geblieben.

Beim Skandal rund um die „Liechtenstein-CD“ 2008 ließ sich das Finanzministerium Monate Zeit bis es die Informationen über SteuerhinterzieherInnen einholte: Während weltweit Hausdurchsuchungen liefen, forderte der damalige Finanzminister Molterer unverdrossen Steuersünder zur strafbefreienden Selbstanzeige auf und behauptete, dass die Daten noch nicht eingelangt seien. Von den hunderten Personen und Firmen, die auf der Liste standen, kam es letztlich nur bei rund 50 zu Verfahren und in zwei Fäl­len (!) gab es teilbedingte Geldstrafen.

Im Jahr 2010 wurde die sogenannte Lagarde-Liste bekannt. Darauf waren nicht nur griechische MillionärInnen vermerkt, sondern auch Informationen mit Österreichbezug. Erst 2015 nach Auffliegen des Swiss-Leaks-Skandals verlangte das Finanzministerium die Daten von Frankreich. Während andere Länder bereits jahrelang ermittelten, wur­den die österreichischen Behörden erst Jahre danach aktiv, Steuernachforderungen für mindestens fünf Jahre sind damit verjährt. Steuersünder sind in Österreich besser ge­stellt als korrekte Steuerzahler. Fliegt ein Steursünder auf, zahlt er maximal die hinter­zogene Steuer nach. Anders als bei Geständnissen im Strafrecht, die strafmildernd wir­ken, wirken Geständnisse von Steuerhinterziehern strafbefreiend.

Österreichische Finanz- und Strafbehörden konnten bereits 2011 ausgiebige Erfahrun­gen mit Panamageschäften sammeln. Ausgerechnet die OeNB-Töchter Banknoten- und Sicherheitsdruck GmbH sowie die Münze Österreich hatten Bestechungsgelder über eine panamesische Briefkastenfirma geschleust. Die Begleitumstände – Stichwort „Tiger-Lily“ – gingen monatelang durch die Presse. Lehren oder Konsequenzen aus den Vorfällen wurden nicht gezogen. Rechtsanwälte unterliegen weiter nicht besonde­ren Sorgfalts- oder Dokumentationspflichten, falls sie für Dritte in Steueroasen tätig wer­den.

Jahrelang hat Österreich den automatischen Informationsaustausch blockiert. Öster­reich war der letzte Mitgliedstaat der EU, der dem automatischen Informationsaus­tausch in Steuerfragen zustimmte. Bis zuletzt wurde mit absurden und vorgeschobe­nen Argumenten für die Beibehaltung des Bankgeheimnisses gekämpft. Das berühmte „Sparbuch der Oma“ musste herhalten, um SteuerhinterzieherInnen im großen Stil zu schützen, obwohl der automatische Informationsaustausch nur für im Ausland Steuer­pflichtige gilt.

ÖVP-Finanzministerin Fekter verstieg sich sogar zur Aussage: „Es ist ungerechtfertigt, wenn die Großen in der EU auf unser Bankgeheimnis schielen und es madig machen. Wer also dieses Bankgeheimnis aufweichen oder abschaffen möchte, der muss den Bürgern auch sagen, dass die Bankangestellten dann am Biertisch im Ort erzählen können, wie es sich mit den Bankkonten so verhält“ (Bundesrat, 6.6.2013).

Als die EU-Kommission 2012 Empfehlungen gegen aggressive Steuerpraktiken he­rausgab und eine „Platform for Tax Good Governance“ zu arbeiten begann, da legten 18 EU-Staaten in Umsetzung der Empfehlungen schwarze Listen von unkooperativen Staaten mit intransparenten Strukturen vor. Die EU-Kommission fasste diese Liste 2015 zu einer gemeinsamen Schwarzen Liste zusammen. Österreich legte keine Liste vor und übernahm auch nicht die Kommissionsliste.

 


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