Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll121. Sitzung / Seite 58

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Österreich setzt Maßnahmen gegen Steuerbetrug und -hinterziehung immer erst dann um, wenn ein hoher Umsetzungsdruck seitens der Europäischen Union und der OECD besteht. Kontinuierlich begleitet wird die Bundesregierung bei ihren erzwungenen Um­setzungsmaßnahmen vom strikten Festhalten an ihrer No-Gold-Plating-Policy (siehe auch Regierungsprogramm S. 93), soll heißen: ja nicht mehr tun als verlangt!

Versäumnisse setzen sich fort

Die Bundesregierung setzt dieses – nicht nur vor dem Hintergrund der Hypo-Erfah­rung – skandalöse Fehlverhalten fort:

Bereits Anfang 2015 waren deutsche Finanzbehörden im Besitz von Daten der Kanzlei Mossack-Fonseca. Bei deutschen Banken fanden deswegen bereits Hausdurchsu­chungen statt. Nicht bekannt und Gegenstand einer aktuellen Anfrage der Grünen ist, ob sich auch Informationen mit Österreichbezug in den Daten finden und diese seitens des österreichischen Finanzministeriums von Deutschland angefordert wurden.

Auch im aktuellen Fall von Panama Leaks möchte das Finanzministerium abwarten und erst dann tätig werden, wenn die Daten einlangen. Aber auch in diesem Fall werden die Daten nicht durch Untätigkeit der österreichischen Behörden den Weg nach Öster­reich finden.

Finanzminister Schelling behauptet: „Österreich hat in Bezug auf die Geldwäsche das wahrscheinlich strengste Regime in Europa installiert“ (APA 05.04.2016). Wahr ist, es fehlen in Österreich nach wie vor transparente Register der wirtschaftlich Begünstigten. Begünstigte von Stiftungen und Trusts bleiben der Öffentlichkeit nach wie vor verbor­gen. Die vorsätzliche Abgabenverkürzung ist noch immer keine Vortat zur Geldwäsche. Das bedeutet, dass die professionellen Vertuschernetzwerke ungebremst und straffrei Steuerhinterziehern zur Hand gehen können.

Österreich in Europa untätig

Bei Fragen der Prävention von Geldwäsche, Terrorfinanzierung, Steuerbetrug und Steu­ervermeidung verweist Finanzminister Schelling auf den internationalen Handlungs­be­darf. Doch dieser Verweis ist nicht genug. Die Offensive gegen Steuerbetrug und Geld­wäsche muss national, europäisch und international geführt werden. Finanzminister Schelling muss daher seine Hausaufgaben machen und sich auf europäischer Ebene mit Nachdruck für das Schließen von Schlupflöchern einsetzen.

Denn die zuletzt gesetzten Maßnahmen auf europäischer Ebene greifen deutlich zu kurz. Es fehlt an der entscheidenden öffentlichen Transparenz. Nur mit wasserdichten Lösungen werden wir die Verschleierungs- und Steuerfluchtindustrie erfolgreich bekämp­fen können.

Im Oktober 2015 einigten sich die EU-FinanzministerInnen auf einen Kompromiss zum Informationsaustausch von Steuerabsprachen zwischen einzelnen EU-Mitgliedstaaten und Unternehmen (tax rulings). Dieser Kompromiss ist eine starke Verwässerung des EU-Kommissionsvorschlags. Die Informationen sollen nur an die Mitgliedstaaten und nicht an die Europäische Kommission gehen. Aufgrund der Blockade von Großbritan­nien, Spanien und Slowenien soll die EU-Kommission nur rein statistische Daten er­halten. Inhalt des Bescheids und Name des Unternehmens bleiben ihr verborgen, ein öffentliches Zentralregister wird es nicht geben.

Im April 2016 legte die Kommission einen Vorschlag zum „Country by Country Re­porting“ vor, das mehr Transparenz in die Steuerdumpingstrategien von multinational tätigen Konzernen bringen soll. Informationen über den Umsatz, den Gewinn, die ge­leisteten Steuerzahlungen sowie die Anzahl der MitarbeiterInnen in dem jeweiligen Land sollen an die nationalen Steuerbehörden gemeldet werden. Diese Veröffentlichungs­pflicht gilt jedoch nur für Konzerne ab einem Jahresumsatz von über 750 Millionen Eu-


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