Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll121. Sitzung / Seite 59

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ro. Nicht-EU-Länder, mit Ausnahme einiger kleinerer Steueroasen, bleiben außen vor und müssen nur auf aggregierter Ebene gemeldet werden. Bekannte Verdunkelungs­oasen wie der US-Bundesstaat Delaware und die Schweiz – in der knapp ein Drittel des globalen Verschleierungsvermögens geparkt ist – bleiben geschont.

Jetzt Vorzeigeland werden!

Panama Leaks ist eine historische Chance, um die Verdunkelungsstrategien der Ver­gangenheit zu beenden. Der Kampf gegen die Verschleierungsindustrie kann nur mit umfassender Transparenz gewonnen werden. Wir nehmen die Bundesregierung mit ihrer jüngsten Ankündigung, international eine Vorreiterrolle im Kampf gegen Geldwä­sche, Terrorfinanzierung, Steuerbetrug und Steuervermeidung einnehmen zu wollen, beim Wort. Machen wir unsere Hausaufgaben, kehren wir vor unserer eigenen Tür und treten wir als aktives Mitglied der Europäischen Union und der internationalen Gemein­schaft auf, um diesen Kampf zu gewinnen!

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefor­dert, den nachstehenden Aktionsplan auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene mit Nachdruck voranzutreiben und die nationalen Maßnahmen umgehend um­zusetzen:

1. Auf nationaler Ebene:

Sofortige Erhebungen von Geschäftsbeziehungen sämtlicher der Regulierung der FMA unterliegenden Banken und Finanzinstitutionen zu Mossack Fonseca oder ähnlichen Un­ternehmen und Prüfung, ob diese im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften (insb. Know-Your-Customer-Vorschriften) sind.

Ein Verbot von verdeckten Treuhandschaften: in Österreich gibt es die Möglichkeit so­genannte „verdeckte Treuhandschaften“ zu gründen, wodurch die wirtschaftlich Be­günstigten von Transaktionen nicht erkannt werden. Verdeckte Treuhandschaften bie­ten daher die Möglichkeit für gesetzeswidrige Umgehungsgeschäfte und Missbrauch.

Transparenz bei Privatstiftungen herstellen: Derzeit müssen Privatstiftungen weder In­formationen zu den wirtschaftlich Begünstigten (durch Stiftungszusatzurkunden), noch Jahresabschlüsse im Firmenbuch veröffentlichen.

Klarstellung im Strafrecht, wonach vorsätzliche Steuerstraftaten als Vortat zur Geld­wäsche gelten.

Kostenloses, öffentlich zugängliches, nationales Firmenregister mit klarem Ausweis der wirtschaftlich Letztbegünstigten und lückenlose Bereitstellung von Jahresabschlüssen, Ausweitung des Firmenregisters auch auf Trusts und ähnliche Strukturen.

Erhöhung der Prüfkapazitäten bei den Finanzbehörden mit der entsprechenden finan­ziellen Ausstattung.

Strafmilderung statt Strafbefreiung bei Selbstanzeigen.

Anpassung des Kapitalabfluss-Meldegesetzes: Ausweitung der Meldepflicht auf Zah­lungen in und aus Staaten, die nicht am automatischen Informationsaustausch teilneh­men.

Steuerliche Nichtanerkennung von Gesellschaften, die allein zum Zweck der Steuer­optimierung in der Europäischen Union oder in Drittländern gegründet wurden.

 


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