Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll121. Sitzung / Seite 60

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Gesetzliche Festlegung der Laufzeit der Prüfungsmandate von externen Wirtschaftsprü­fern für alle Unternehmen von öffentlichem Interesse auf fünf Jahre, insbesondere auch Banken, Versicherungen und Finanzinstitutionen.

2. Auf europäischer Ebene:

Eintreten für ein wirksames, kostenloses und öffentlich zugängliches System länderbe­zogener Steuertransparenz („country by country reporting“), das über den aktuellen Vorschlag der EU-Kommission hinausgeht: d. h. Reduktion der Berichtsschwelle von einem jährlichen Umsatz iHv EUR 750 Mio. auf EUR 40 Mio. Detaillierte Berichtspflicht getrennt für alle Staaten, in denen ein multinationaler Konzern Niederlassungen hat.

Implementierung eines wirksamen Sanktionsregimes gegen Länder, die nicht den EU/G20-Standards für Steuertransparenz entsprechen, wie etwa Einschränkungen des Kapitalverkehrs oder Handelsverbote.

Transparenz von Steuerdeals zwischen Unternehmen und Finanzbehörden: alle Son­derabsprachen zwischen Unternehmen und Finanzbehörden der Mitgliedstaaten müs­sen veröffentlicht und der Europäischen Kommission gemeldet werden, um eine unge­rechte Bevorzugung von einzelnen Großkonzernen zu vermeiden.

Harmonisierung der Bemessungsgrundlage bei gleichzeitiger Einführung eines Mindest­steuersatzes in der Körperschaftsbesteuerung zur Vermeidung von schädlichem Steu­erdumping.

3. Auf internationaler Ebene:

Weltweit vernetztes, öffentliches, kostenloses Register der wirtschaftlich Letztbegüns­tigten von Unternehmen, Trusts und Stiftungen.

Implementierung eines wirksamen Sanktionsregimes gegen Länder, die nicht den Ver­einbarungen der Staatengemeinschaft iZm dem automatischen Austausch von Konto-, Steuer- und Unternehmensdaten entsprechen, wie etwa Einschränkungen des Kapital­verkehrs oder Handelsverbote.

Unterstützung von Entwicklungsländern bei der Implementierung von Firmen-Regis­tern, Anti-Geldwäsche-Systemen und dem automatischen Informationsaustausch nach internationalen Standards.

In formeller Hinsicht wird die dringliche Behandlung gemäß § 74a iVm § 93 Abs. 2GOG verlangt.

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Präsidentin Doris Bures: Der Herr Bundesminister ist im Haus, wurde mir mitgeteilt, aber offensichtlich noch nicht im Sitzungssaal. (Bundesminister Schelling nimmt soeben auf der Regierungsbank Platz.)

Ich begrüße den Herrn Bundesminister und erteile als Antragstellerin Frau Klubvorsit­zender Dr. Glawischnig-Piesczek zur Begründung des Dringlichen Antrages das Wort. Frau Klubvorsitzende, Ihre Redezeit darf 20 Minuten nicht überschreiten. – Bitte.

 


13.17.04

Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig-Piesczek (Grüne): Frau Präsidentin! Meine ge­schätzten Damen und Herren Abgeordnete! Herr Finanzminister! Dieses gigantische Da­tenleck, das von einer einzigen Rechtsanwaltskanzlei in Panama ans Tageslicht gekom­men ist, gibt eigentlich einen unglaublich bösen Einblick, wer hinter Briefkastenfirmen steckt, wer wie sein Geld verschieben kann, wie diese fast blickdichte Fassade für das oberste reiche Prozent weltweit funktioniert. Und es ist ein erschreckendes System.

 


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