Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll121. Sitzung / Seite 68

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zung im Dezember Österreich diese Regelung mit aufnimmt. Und natürlich gibt es seit Längerem die internationalen Steueraustauschdaten, sobald solche Fälle auftreten.

Sie haben einige auch erwähnt, unter anderem die Lagarde-Liste. Als die bekannt wur­de, habe ich unmittelbar danach persönlich mit dem französischen Finanzminister ge­sprochen und darum gebeten, dass wir die Österreich-relevanten Daten bekommen – und wir haben sie auch bekommen. (Abg. Rossmann: Ein bisschen spät angefor­dert!) – Wir haben sie nicht spät angefordert, Herr Rossmann! Auch Sie würden ganz gut daran tun, bei den Fakten zu bleiben. (Abg. Rossmann: Da gibt es eine Anfrage von uns, die sollten Sie vielleicht lesen!)

Bereits seit 2009 übermittelt Österreich über Ersuchen ausländischer Steuerbehörden Bankinformationen für steuerrechtlich relevante Zwecke. Das Gesetz über den ge­meinsamen Meldestandard, auch bekannt als automatischer Informationsaustausch, wird innerhalb der EU-Staaten ab dem vierten Quartal 2016 für Neukonten und für alle übrigen Konten ab dem Meldezeitraum 2017 umgesetzt. Ab 2018 wird im Einklang mit dem Fahrplan der OECD und den G20-Staaten der automatische Informationsaus­tausch über Bankkontendaten auch mit Drittstaaten aufgenommen werden.

Weil Sie die schwarzen Listen zitiert haben: Ich hätte überhaupt kein Problem damit, wenn man Regeln für die schwarzen Listen entwickeln würde; denn die schwarze Liste, die Sie aus der Kommission zitieren, ist eine schwarze Liste, die subjektiv von einzel­nen Ländern festgelegt wird. Da kommst du drauf oder kommst du nicht drauf. Das hal­te ich nicht für den richtigen Weg. Man könnte aber auf europäischer Ebene den Weg beschreiten, zu sagen: Alle, die nicht am Informationsaustausch teilnehmen, sind auto­matisch auf der schwarzen Liste; dann hat man ein konkretes Ergebnis, und dann kann sich jeder überlegen, ob er gerne auf der schwarzen Liste bleibt oder nicht oder ob er am Informationsaustausch teilnimmt.

Wir haben, um die Abflüsse von Geldbeträgen aus Steueroasen beziehungsweise den Zufluss zu überwachen, gemeinsam hier im Haus ein Kapitalabfluss-Meldegesetz be­schlossen.

Wir haben, um eine schnelle Erlangung von Kontoinformationen in abgabenrechtlichen Verfahren sicherstellen zu können, eine Meldepflicht der österreichischen Banken ein­geführt. Wir haben – schwer kritisiert – ein zentrales Kontenregister eingeführt. Wir ha­ben die Einschau in diese Konten erleichtert. Dort übrigens hätte man viel weiter gehen können, aber da haben Sie aus Datenschutzgründen diese strengere Regelung gefor­dert. Der Datenschutz von möglicherweise illegal beschafften Daten spielt aber hier kei­ne Rolle.

Wir haben seit 1. März 2014 das Verwertungsverbot für Geldwäscheverdachtsmeldun­gen des Bundeskriminalamts in Finanzstrafsachen aufgehoben. Wir hatten bisher ein Verwertungsverbot.

Die Revision des gesamten Netzwerks der österreichischen Doppelbesteuerungsab­kommen zur Herstellung internationaler Amtshilfestandards, mit der bereits 2009 nach Aufgabe des Bankgeheimnisses für Zwecke der internationalen Amtshilfe begonnen wur­de, ist bereits sehr weit fortgeschritten.

Es konnten spezielle Abkommen mit Steueroasenjurisdiktionen wie Andorra, Gibral­tar – Sie kennen die alle – abgeschlossen werden, um einen Informationsaustausch in Steuersachen zu gewährleisten.

Das Finanzstrafrecht wurde verschärft. Zum Beispiel sind Selbstanzeigen im Zuge ei­ner Betriebsprüfung mit strafbefreiender Wirkung nur dann möglich, wenn eine „Straf­zahlung“ im Sinne einer Abgabenerhöhung entrichtet wird. Diese Möglichkeit ist auf nur mehr eine Selbstanzeige beschränkt. Auch da haben wir klare Regelungen getroffen,


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