besteht. – Es sei in dem Zusammenhang auf die Diskussion über Register der wirtschaftlich Berechtigten verwiesen: Da waren wir die Vorreiter, und wir haben den Druck erzeugt! (Abg. Rossmann: Automatischer Informationsaustausch: Vorreiter?!) – Es geht nicht um einen Austausch, es geht um das Register, Herr Rossmann. Das Register haben wir 2014 gefordert und sind in den Diskussionen darüber alleine geblieben. Den automatischen Informationsaustausch habe ich kurz nach meinem Amtsantritt bereits mit den zuständigen Einrichtungen beim ECOFIN freigegeben. Er wird umgesetzt und wird gemacht! Und daher können Sie mir – bei allem Respekt – das nicht vorwerfen. (Beifall bei der ÖVP.)
Sie können natürlich gerne die Protokolle nachlesen, dort ist es auch verschriftlicht, und es war ja auch online mitzuverfolgen, dass es dies gibt.
Die internationalen Gespräche, die Sie angesprochen haben, sind ja klarerweise auch eine wichtige Voraussetzung dafür, dass man gemeinsame Regeln findet, und nur mit diesen gemeinsamen Regeln wird es am Schluss funktionieren.
Der Fall, den Sie auch zitieren, nämlich jener betreffend die Nationalbanktochter Oesterreichische Banknoten- und Sicherheitsdruck GmbH, wurde von der Finanzverwaltung aufgedeckt und entsprechend nachverfolgt. (Abg. Kogler: Wenn in Österreich die OeNB schon Panama-Konten …! Die, die es kontrollieren sollten!) Die deutsche Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen hat Daten angekauft, wobei übrigens teilweise solche aus dieser Kanzlei in Panama betroffen sind; diese werden demnächst dem Finanzministerium zur weiteren Bearbeitung überreicht.
Daher habe ich veranlasst, dass eine interministerielle Arbeitsgruppe eingesetzt wird – weil Sie gemeint haben, wir sollten Initiativen setzen: die haben wir gesetzt! –, die überprüft, ob die nationalen Regelungen, die bisher getroffen wurden – und ich habe sie zitiert –, ausreichend sind oder ob internationale Experten uns empfehlen, da weitere Maßnahmen zu setzen. Ich halte diese Vorgangsweise für die richtige.
Nun noch zur Geldwäsche, die ja immer ein zentrales Thema hinter diesen Fragen ist –nicht zwingend, die aber eines sein muss und die irgendwann natürlich wieder ins Gespräch gebracht wird, und es wird diese Fälle durchaus geben, und zwar viele Fälle dieser Art –: Wir haben alle Geldwäscherichtlinien der Kommission umgesetzt. Wir haben 2007 das Antigeldwäschegesetzespaket in Umsetzung der dritten Geldwäscherichtlinie beschlossen. Wir haben ein Antigeldwäschegesetzespaket, das sogenannte Transparenzpaket, im Jahr 2010 beschlossen. Wir haben 2011 die gesetzlichen Grundlagen für eine Antigeldwäscheabteilung in der FMA festgelegt. Wir haben die Abschaffung des Verwertungsverbots im Jahr 2014 im Bankwesengesetz verankert. Wir haben 2015 ein zentrales Kontenregister eingeführt, und wir werden bis Mitte des Jahres ein umfassendes Gesetzespaket – Umsetzung der vierten Geldwäscherichtlinie – mit der Frühjahrslegistik diesem Hohen Hause zuleiten.
Zudem, und das wird unterschätzt, hat auch die Finanzmarktaufsicht im Rahmen der Geldwäscheprävention entsprechende Maßnahmen gesetzt: Erlässe und laufende Aktualisierungen der FMA-Hochrisikoverordnung, Aufsichtsmaßnahmen der FMA, Einführung der risikobasierten Aufsicht, Verwaltungsverfahren, Rundschreiben zur Anleitung beaufsichtigter Unternehmen. Und es gibt in jeder österreichischen Bank einen Geldwäschebeauftragten. Sie können gerne einmal versuchen, von einem Konto auf das andere mehr als 10 000 € zu überweisen, und dann versuchen, herauszufinden, ob der Geldwäscheverdacht erhärtet oder nicht erhärtet wird. Die arbeiten da scharf. Die FMA ist auch mit einigen Prüfungen bereits vor Ort.
Wir sind in vielen Bereichen auch die Gründungsmitglieder von solchen Organisationen gewesen, unter anderem auch der Financial Action Task Force. Wir haben die erhöhte Transparenz hinsichtlich der Begünstigten von Privatstiftungen im Jahr 2010 erledigt;
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