Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll121. Sitzung / Seite 72

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entsprechenden Vorschlag in zwei Richtungen unterbreiten. Wir werden ihn prüfen, ob wir diese Möglichkeiten wahrnehmen können.

Auf europäischer Ebene wird die Country-by-Country-Reporting-Geschichte vorange­trieben; dies wird bereits im Rahmen der Frühjahrslegistik umgesetzt. Wesentlich ist, dass aufgrund eines politisch bereits im ECOFIN akzeptierten Richtlinienvorschlags die­se Unternehmensdaten den Finanzverwaltungen zugänglich werden.

Die Implementierung eines wirksamen Sanktionsregimes gegen Länder, die nicht den G20-Standards für Steuertransparenz entsprechen, ist zwingend notwendig und wird von uns gefordert.

Wichtig ist betreffend Transparenz von Steuerdeals, dass alle Länder auch ihre Aus­nahmen melden, diese Rulings, und dass diese nur in vollkommener Übereinstimmung mit dem Steuerrecht erlassen werden dürfen. Diesbezüglich ist Österreich übrigens ein Land, das kaum Ruling-Regelungen hat. Wenn Sie sich daran erinnern, was in ande­ren Ländern der Europäischen Union stattgefunden hat, von Double Irish bis zu ande­ren Dingen, dann wissen Sie, wovon ich hier spreche. Ich habe mich daher auf EU-Ebe­ne für den Austausch der Rulings eingesetzt. Die entsprechenden gesetzlichen Grund­lagen zum Ruling-Austausch werden ebenfalls in der Frühjahrslegistik umgesetzt.

Daher unterstütze ich voll und ganz das Bestreben der Europäischen Kommission zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken. Ich unterstütze diese Vorhaben auch des­halb, weil es, wie Sie sagen, nicht machbar ist, politisch zu argumentieren, dass die ei­nen diese Möglichkeit nutzen können und die anderen nicht. Und daher wird es not­wendig sein, dass wir uns weiterhin stark dafür einsetzen.

Was die internationale Ebene betrifft, so habe ich schon die vierte Geldwäscherichtlinie erwähnt, die aus meiner Sicht aufgemacht werden muss, damit man tatsächlich diese Protokolländerung, die wir am 21. Jänner im COREPER eingebracht haben, in die Geld­wäscherichtlinie aufnimmt, nämlich ein international vernetztes Trust-Register zur Fest­stellung der Eigentümerschaft.

Die Forderung der Einrichtung einer schwarzen Liste habe ich schon erwähnt. Wir sind sofort dabei, wenn es klare Kriterien gibt, nach denen man auf eine schwarze Liste kommt. Sie werden vielleicht mitbekommen haben, dass Österreich auch auf einer schwarzen Liste stand, interessanterweise aus Gründen, die nicht nachvollziehbar sind, und jetzt von der schwarzen Liste von diesem Land auch wieder heruntergenom­men wurde.

Was wir unterstützen ist das Programm zum Aufbau der Steuer- und Zollverwaltung, und wir unterstützen jede Maßnahme, die vonseiten der OECD im Rahmen von BEPS vorgeschlagen wird. Es wird allerdings erforderlich sein, dass man diese Vorschläge und Anregungen der OECD tatsächlich in gültiges Recht übersetzt. Ob man das auf euro­päischer Ebene macht oder auf jener des nationalen Rechts, sei dahingestellt.

Das Bundesministerium für Finanzen unterstützt aktiv internationale Maßnahmen, die zur Verbesserung der Antigeldwäschesysteme europaweit, aber auch auf globaler Ebe­ne beitragen. Dazu zählt auch die Möglichkeit, dass wir Experten in manche Länder ent­senden, um ähnliche Standards zu erzeugen wie in Österreich.

Meine geschätzten Damen und Herren, Sie sehen, dass in den letzten eineinhalb Jah­ren eine Reihe von Maßnahmen gesetzt wurde, die auf nationaler, aber auch auf in­ternationaler Ebene Vorkehrungen treffen, um diesem Thema entsprechend zu entgeg­nen und entgegenzuwirken. Es wird aber notwendig sein, dass man klarstellt, Panama ist kein Einzelfall. Diese Fälle passieren in Delaware in den USA, die passieren ver­mutlich irgendwo auf den Virgin Islands und – ich schließe auch das nicht aus – in dem einen oder anderen europäischen Land.

 


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