Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll121. Sitzung / Seite 79

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nen neutralen Boden brauchen, denn es soll nicht Ost oder West sein (Abg. Lugar: Wer hat Ihnen das aufgeschrieben?); auch Organisationen, die Spenden international verwal­ten oder sonstige Einnahmen, um nicht in den Geruch von West oder Ost, Nord oder Süd zu kommen.

Sie sehen also, sehr viele Dinge in diesen Offshore-Gesellschaften sind zu verabscheu­en, gehören abgedreht, gehören abgeschaltet. (Beifall bei der ÖVP.)

Aber wir können in die nationalen Gesetze anderer Staaten nicht eingreifen. Die öster­reichische Regierung und die österreichischen Unternehmen und speziell auch die Fi­nanzindustrie bekennen sich zum effektiven Kampf gegen Geldwäsche und Steuer­betrug. Wir können aber nur die internationalen und nationalen Rahmenbedingungen, die das Zusammenleben unserer Bürger und Unternehmen mit solchen Staaten betref­fen, beeinflussen. Wir können aber, wie schon gesagt, nicht die nationalen Regeln an­derer Staaten beeinflussen.

Zahlreiche Maßnahmen wurden in der EU und auf nationaler Ebene bereits umgesetzt oder befinden sich in Umsetzung.

Ich beginne mit dem Thema Geldwäsche. – Ich denke, alle hier im Saal und 99,9 Pro­zent der österreichischen Bevölkerung finden Geldwäsche und ähnliche Praktiken ver­abscheuenswürdig und sind der Meinung, dass sie abgedreht gehören.

Mit der Umsetzung der 4. EU-Geldwäsche-Richtlinie, die bis 26. Juni 2017 zu erfolgen hat, werden folgende Verschärfungen in nationales Recht übernommen:

Ein risikoorientierter Ansatz wird gestärkt mit besonders hohen Sorgfaltspflichten bei Geschäften mit solchen Ländern; gewisse Steuerdelikte werden in den Vortatenkatalog für Geldwäsche aufgenommen, wodurch die Prüfpflichten für Banken wesentlich erhöht werden; die Mitgliedstaaten haben Register der wirtschaftlichen Eigentümer zu erstel­len und, wenn möglich, auch international zugänglich zu machen; Sanktionen werden verschärft, und auch die natürlichen Personen werden veröffentlicht.

Mit der Umsetzung der 4. EU-Geldwäsche-Richtlinie wird ein großer Teil dieser Forde­rungen oder Wünsche bereits umgesetzt. Die Ministerien sind in Verhandlung, und wenn wir die Umsetzung dieser Richtlinie vorher schaffen, wenn wir das bis 1. Jänner 2017 zusammenbringen, dann setzen wir international ein Zeichen, dass Österreich massiv gegen Geldwäsche auftritt. (Beifall bei der ÖVP.)

Zur Steuerhinterziehung: Es ist mit allen Mitteln dafür zu kämpfen, dass im großen Stil betriebener Steuerbetrug verhindert wird. Auch da haben Österreich und die EU bereits viel umgesetzt. Der Herr Minister hat die Maßnahmen bereits aufgezählt, wie zum Bei­spiel Doppelbesteuerungsabkommen und den Informationsaustausch.

Auch die Gewinnverlagerungen ins Ausland wurden durch Abzugsverbote von Zinsen und Lizenzgebühren sowie von Vermittlungsprovisionen massiv erschwert, und be­stimmte Zuschläge zur Körperschaftsteuer wurden eingeführt. Aufgrund der sogenann­ten Mutter-Tochter-Richtlinie ist es uninteressant geworden, dass man Gewinne in Nied­rigsteuerstaaten macht, man hat die Ausschüttungen unattraktiv gemacht.

Mit der im Regierungsprogramm vorgesehenen Neukodifizierung des Ertragssteuer­rechtes werden unerwünschte Lücken geschlossen.

Wir müssen allerdings auf eines aufpassen: 99 Prozent der Unternehmungen Öster­reichs brauchen keine neuen Regeln. Aber wenn wir, um ein Prozent zu erreichen, wie­der große bürokratische Hürden und Regelungen schaffen, die 99 Prozent der Unter­nehmer befolgen müssen, dann tun wir Österreich nichts Gutes.

Zu den Themen Steuermoral und legale Steuervermeidung: Je größer die Abgaben­quote ist, desto eher informiert man sich über die legalen Möglichkeiten zur Steuer-


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