Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll121. Sitzung / Seite 80

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vermeidung. Die beste Waffe gegen die Auswirkungen von Panama Leaks ist eine Steu­erpolitik mit Augenmaß, wo sich Leistung lohnt. (Abg. Kogler: Na bitte!) Gerne würden sich die Firmen die horrenden Beratungskosten und Gründungskosten von Offshore-Fir­men und Zwischengesellschaften ersparen, wenn das Gefühl da wäre, dass Leistung sich lohnt und dass vom Gewinn etwas übrig bleibt.

Zum fahlen Geschmack der aggressiven Steuerplanung mancher internationaler Kon­zerne: Es ist darauf zu achten, dass die Steuern transparent dargestellt werden. Es gibt eine neue Richtlinie, wonach die Ertragssteuern der einzelnen Länder transparent dargestellt werden sollen. Der Konsument, der Unternehmer, der Bürger soll entschei­den: Wo kaufe ich mein Produkt, welche Firmen nehme ich in Anspruch? Da wird sich zeigen, dass die österreichischen KMUs und unsere Pilotbetriebe nicht auf der Steuer­schraube nach unten sind, sondern dass es die internationalen Konzerne sind. Wir müssen unser Einkaufsverhalten dementsprechend anpassen. (Ruf bei der FPÖ: Ama­zon!) Zum Beispiel.

Zu den Dokumenten aus Panama möchte ich aber noch einen wichtigen Punkt an­bringen. Und zwar: Auch der Datenschutz ist ein Grundrecht. Bevor wir die Informa­tionen, die aus Panama kommen, in die Öffentlichkeit tragen, gehört analysiert: Warum ist diese Person oder diese Firma mit einer Briefkastenfirma verbunden?, denn ist der Ruf einmal angepatzt, weil man dort dabei ist, kann hintennach eine Entschuldigung das nie wiedergutmachen, und der Schaden ist unausweichlich. Daher sind Presse­freiheit und Datenschutz gegeneinander genau abzuwägen, denn auch Datenschutz ist ein Menschenrecht.

Zum Finanzstrafrecht: Die Finanzstrafen haben wir in den letzten Jahren massiv ver­schärft. Wenn wir wieder einzelne Punkte verschärfen wollen, dann sollten wir beden­ken: Das trifft meistens den kleinen Unternehmer, der eventuell einen Fehler macht. (Abg. Pilz: Das ist schon ein Geständnis, was Sie da ablegen! Verlangen Sie schon mildernde Umstände?) Wenn wir beim Finanzstrafrecht so weitermachen, dann bin ich für eine generelle Novellierung des Gesetzes, wo wir das Wirtschaftsstrafrecht und das Finanzstrafrecht harmonisieren, wo wir Möglichkeiten schaffen, dass man Anpassun­gen durchführt, dass man kleine Fehler nicht bestrafen muss. Ich bin dafür, dass man die Diversion oder ähnliche Sachen auch im Finanzstrafrecht einführen kann. (Beifall bei der ÖVP.)

Was lernen wir aus der heutigen Sitzung? – Es ist wichtig, dass in der Vollziehung die bestehenden Gesetze eingehalten werden. Die 4. Geldwäsche-Richtlinie soll möglichst rasch umgesetzt werden. Die internationale Zusammenarbeit muss gestärkt und voran­getrieben werden. Die Besteuerung soll auch für die Leistungsträger als gerecht emp­funden werden können. Nationale Schnellschüsse sind derzeit nicht notwendig, son­dern die Änderungen sollen im internationalen Gleichklang erfolgen.

Zu den beiden Kollegen von den Grünen, die jetzt leider nicht mehr da sind: Ich meine, Heimatliebe zu plakatieren und „Schurkenstaat“ hinzuschreiben, das ist kein Thema! (Abg. Kogler: Vom „ehemaligen“ Schurkenstaat war die Rede! Tun Sie lesen!)

Wir müssen schauen, dass wir hier unsere Arbeiten erledigen, dass wir hier unseren Ver­pflichtungen nachkommen und dass wir international die Änderungen vorantreiben.

Nur, bei der Umsetzung möchte ich auf Folgendes hinweisen: Wenn wir auch alle wol­len, dass wir die großen Fische fangen, so darf das nicht dazu führen, dass das Netz so eng gespannt wird, dass keine kleinen Unternehmen mehr in unserem Teich schwimmen können. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP.)

14.29


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Haider. – Bitte.

 


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